Dresden. Ab 1. August gilt in Deutschland das umstrittene „Selbstbestimmungsgesetz“. Dann wird es strafbar, zum Beispiel Transgender-Personen bei ihrem „falschen“ Geschlecht anzusprechen – maßgeblich ist dann ausschließlich das bei den Behörden eingetragene Geschlecht.
Kritiker haben immer wieder darauf hingewiesen, daß die inzwischen in vielen westlichen Ländern geltende Sondergesetzgebung für sexuelle Minderheiten reichlich übertrieben ist, weil sich die Zahl ihrer Angehörigen im Promillebereich bewegt. Eine aktuelle Zahl aus Sachsen brachte jetzt die AfD im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage in Erfahrung. Demnach ließ im Freistaat gerade einmal eine (in Zahlen: 1) Person seit dem 1. Oktober letzten Jahres ihr Geschlecht von weiblich in „divers“ ändern. Darüber hinaus wurden vier Neugeborene mit dem „dritten Geschlecht“ registriert. Ähnliche Zahlen hatte die AfD schon in früheren Anfragen erfragt.
Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärte dazu: „Menschen, die sich keinem klaren Geschlecht zuordnen wollen oder können, sind eine extrem kleine Minderheit. Dennoch wird ein riesiger Wirbel um diese Personengruppe veranstaltet. Ich halte das eher für kontraproduktiv, auch für die Betroffenen.“ Außerdem verärgere es viele Bürger, „wenn sie wegen einer Handvoll Personen andauernd belehrt werden“. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 21.07.2024
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