
Berlin. Jetzt ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der auch Mitglied des Parteivorstandes ist, zu einer Rekordstrafe verurteilt worden – er soll die „Spiegel“-Journalistin Ann-Katrin Müller beleidigt haben.
Brandner ist bereits zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, verbunden mit der Auflage, die „Spiegel“-Frau nicht weiterhin als „Faschistin“ zu bezeichnen.
Doch der AfD-Bundestagsabgeordnete wollte sich nicht den Mund verbieten lassen und bezeichnete seine Kontrahentin vom „Spiegel“ im Europawahlkampf erneut als „Faschistin“, diesmal auf X. Daraufhin entschied das Landgericht Berlin, daß Brandner die Beleidigung zumindest fahrlässig erneut ausgesprochen habe. Es belegte den renitenten AfD-Mann mit einem zusätzlichen Ordnungsgeld von 30.000 Euro. Auch die Verfahrenskosten soll Brandner tragen. Die Müller-Anwälte freuten sich über die Rekordsumme.
Aber Brandner und sein Anwalt denken nicht ans Aufgeben. Sie argumentieren, die „Spiegel“-Redakteurin dürfe als „Faschistin“ bezeichnet werden, „weil sie selbst den Faschismusvorwurf zur salonfähigen Selbstverständlichkeit gemacht und damit Faschismus verharmlost“ habe. So habe Müller etwa im Jahr 2021 dem Sender „Phoenix“ gesagt, daß es bei einzelnen Funktionären in der AfD „faschistische Züge“ gebe. Sie habe mehrfach ohne oder nur unter fadenscheinigen Begründungen den Faschismusvorwurf gegenüber der AfD erhoben. Der Streit geht in die nächste Instanz. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 03.08.2024
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