28.08.2024
Die AfD in Thüringen will Aussagen wie „extremistische Islamfeindschaft“, „Geschichtsrevisionismus“ und „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ gerichtlich streichen lassen.
Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Weimar erklärte die Veröffentlichung dreier Textpassagen für rechtens und wies die Einsprüche der Partei dagegen als unbegründet zurück. Die AfD wollte Aussagen streichen lassen, die ihr extremistische Islamfeindschaft, Geschichtsrevisionismus und Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip zuschreiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AfD-Landessprecher Möller kündigte Rechtsmittel an.
Quelle: Deutschlandfunk vom 28.08.2024
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