
Nürnberg/Berlin. Nach den Messermorden von Solingen überbieten sich Politiker der etablierten Parteien wieder mit volltönender Ankündigungsrhetorik. So forderte Bundeskanzler Scholz (SPD), man müsse nun Abschiebungen „mit rechtlichen Regelungen“ weiter beschleunigen. Und der brandenburgische Ministerpräsident Woidke (SPD) forderte, es müsse „geltendes Recht durchgesetzt werden“.
Aber: die Praxis sieht anders aus. Zu den angekündigten Verschärfungen ist es bislang nie gekommen. Einer der Gründe dafür ist, daß das deutsche Asylrecht den Staat und seine Behörden längst an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hat. Nach geltender Gesetzeslage kann ein Asylbewerber bis zu achtmal Einspruch einlegen, bis sein Antrag endgültig abgelehnt werden darf und er ausreisepflichtig wird.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ablehnt, kann der Asylant hiergegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen. Danach kann er vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen. Nützt auch das nichts, kann er sich als „Härtefall“ bei der Landesregierung melden. Bleibt auch dies erfolglos, kann er einen neuen Asylantrag stellen (Folgeantrag) und es noch einmal versuchen.
Selbst wenn die zweite Runde fehlschlägt, kann der Asylant immer noch auf „subsidiären Schutz“ oder auf Abschiebeschutz klagen. Der komplette Rechtsweg nimmt etwa zweieinhalb Jahre in Anspruch. In dieser Zeit erhält der klagende Asylbewerber Sozialhilfe. Während seines Rechtskampfes wird er von einer Fülle engagierter Zuwanderungslobbyisten unterstützt. Die Kosten für alles trägt der Staat.
So lange sich an dieser Konstellation nichts ändert, bleibt auch die deutsche Asyl- und Abschiebepolitik ein einziges Desaster. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 31.08.2024
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