
Den Haag. Die niederländische Rechtsregierung macht sich daran, ihr Wahlversprechen umzusetzen und die Asyl- und Zuwanderungspolitik des Landes Zug um Zug zu verschärfen. Jetzt kündigte Asylministerin Marjolein Faber, die von der rechten PVV gestellt wird, die Ausrufung des Notstands an, damit Maßnahmen zur Begrenzung der Migration auch ohne Zustimmung des Parlaments umgesetzt werden können.
Zu diesen Maßnahmen gehören eine forcierte Abschiebung straffälliger und abgelehnter Asylbewerber sowie eine Reduzierung der Möglichkeiten, Gerichtsentscheidungen anzufechten, die vor Ausweisungen schützen. Auch der Familiennachzug soll eingeschränkt werden: Migranten dürfen nur noch enge Angehörige nachholen, wenn sie einen Aufenthaltstitel erhalten und mindestens zwei Jahre im Land sind, eine Unterkunft und ein geregeltes Einkommen haben. Außerdem sollen anerkannte Flüchtlinge nicht mehr wie bisher nach fünf Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Darüber hinaus soll bei der EU-Kommission beantragt werden, von der bisherigen europäischen Asyl- und Migrationspolitik abweichen zu dürfen und einen Sonderkurs durchzusetzen.
Die niederländische Regierung scheint damit entschlossen, auf Konfrontationskurs zur EU zu gehen. Sie hatte dies bereits in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, wo es heißt: „Die Regierung wird in Brüssel so bald wie möglich ankündigen, daß die Niederlande von den europäischen Asyl- und Migrationsregeln ausgenommen werden.“ Man will sich in der Migrationspolitik nicht länger von Brüssel dreinreden lassen – für eines der sechs EU-Gründungsmitglieder ist das ein Novum.
Die EU-Kommission parierte bereits und erklärte: „Wir haben eine beschlossene Gesetzeslage, aus der man nicht ausschert. Das ist ein allgemeines Prinzip.“
Nun muß sich zeigen, wie ernst es die niederländische Regierung meint – und ob sie bereit ist, notfalls den „ungarischen Weg“ zu gehen. Bekanntlich wird Budapest schon seit Jahren von der EU immer wieder wegen seiner rigiden Asyl- und Migrationspolitik gemaßregelt. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 21.09.2024
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