Lena Kotré, MdL Brandenburg, AfD
Dass sich ein Rentner wegen eines satirischen Memes ausgerechnet wegen „Volksverhetzung“ verantworten muss und ihm die Wohnung von der Polizei auseinandergenommen wird, ist eindeutig Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). ). Das muss auch den beteiligten Beamten klar gewesen sein. Hier wird sich niemand damit herausreden können, er habe „nur Anweisungen ausgeführt.“ Dieses Argument gilt seit geraumer Zeit nicht mehr.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.11.2024
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