Die Termine in diesem Reichsbürger-Schauprozess sind bereits bis 2026 festgelegt.
Der Staat kann sich hier keinen Freispruch leisten, da dieser Schauprozess nicht nur ein juristischer Skandal ist, sondern auch ein politischer. Die Tragweite ist so groß, dass man am Ende verurteilen muss.
Aber selbst wenn ein Freispruch erfolgen würde, dann wären die Gefangenen so lange in Untersuchungshaft gesessen, wie dies auch bei einer Verurteilung realistischerweise der Fall gewesen wäre. Jedenfalls, wenn man berücksichtigt, dass eine Haftstrafe häufig nur zu 2/3 verbüßt werden muss.
Die Strafe ist die Untersuchungshaft, die Strafe ist der Prozess. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat das nicht ansatzweise etwas zu tun. Es ist eine Schande für ein Land, das sich als Demokratie bezeichnet und vorgibt, über einen funktionierenden Rechtsstaat zu verfügen.
Quelle: Markus Haintz auf X
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 10.12.2024
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