Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gesinnungsjustiz in Deutschland: Fast 12.000 Euro Strafe für Rentnerin

11. Dezember 2024
Gesinnungsjustiz in Deutschland: Fast 12.000 Euro Strafe für Rentnerin
National
Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Der Meinungsterror in Deutschland kennt kaum noch Grenzen. Und die Justiz macht kein Hehl daraus, daß es ihr um die Einschüchterung und „Bestrafung“ Andersdenkender geht.

Jüngster Fall: in Düsseldorf wurde jetzt eine 74jährige Rentnerin wegen eines migrationkritischen Facebook-Kommentars zu einer Geldstrafe von 7950 Euro verurteilt. In ihrem Post vom Oktober 2023 hatte sie eine Abbildung von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) geteilt, zusammen mit seiner Aussage: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken.“ Ihre täglichen Erfahrungen brachten die Rentnerin bei diesem Thema offenbar auf die Palme denn sie kommentierte das Habeck-Zitat mit der Feststellung, daß „Vergewaltiger“ und „Messerkünstler“ nicht in Deutschland gebraucht würden. Wörtlich: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

Das brachte die Rentnerin direkt vor den Kadi. Beim Düsseldorfer Amtsgericht legte man es offenbar darauf an, kurzen Prozeß zu machen – für die Aburteilung der Rentnerin wurden gerade einmal 30 Minuten angesetzt. Bemerkenswerterweise zeigte die Anklage gleich mit zwei Staatsanwälten Präsenz, was selbst bei der Verhandlung schwerer Delikte nicht die Regel ist.

Für das Gericht stand das Urteil denn auch bald fest: der Post der Rentnerin, die von 1600 Euro im Monat leben muß, sei geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“, und habe „zum Haß aufgestachelt“ – Volksverhetzung. Das Eingeständnis, sie sei mit ihrem letzten Satz „über das Ziel hinausgeschossen“, half der Angeklagten nicht: 7950 Euro Geldstrafe. Dabei stottert sie bereits eine Vorstrafe von 2022 wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ ab. Zusammen mit der jetzt ergangenen Strafe soll die Rentnerin nun unglaubliche 11.850 Euro Strafe zahlen. Bei monatlichen Raten von 50 Euro würde die Abzahlung mehr als 19 Jahre dauern. Angesichs des vorangeschrittenen Alters der Delinquentin kommt das einem „Lebenslänglich“ gleich.

Quelle: zuerst.de vom 11.12.2024

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