Berlin. Im beginnenden Bundestags-Wahlkampf hat CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz einen interessanten Vorschlag ins Gespräch gebracht: in einem Interview der „Welt am Sonntag“ sprach er sich für die Möglichkeit einer Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für eingebürgerte Ausländer aus. Merz sagte, es müßte „eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, daß wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben“.
Der CDU-Chef bezog sich dabei auf das Attentat von Magdeburg. „Um Anschläge oder weitere Straftaten zu vermeiden, müssen ausländische Straftäter spätestens nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden“, sagte Merz und erklärte die von der „Ampel“ erleichterte Einbürgerung grundsätzlich zum Problem. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde „zum Regelfall, und: „Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land.“
Brisant an Merz´ Vorstoß ist die Tatsache, daß der CDU-Spitzenmann damit am Grundgesetz rüttelt. Dort heißt es in Artikel 16: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“
Quelle: zuerst.de vom 07.01.2025
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