Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 22.01.2025 (Textausgabe)


Rheinisch-Bergischer Kreis News am 08.07.2024: Aktuelle Nachrichten und ...

Anschlag in Magdeburg – Landtag will Untersuchungsausschuss einsetzen

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg eingesetzt.

Das Gremium soll unter anderem die Sicherheits- und Einsatzkonzepte für den Weihnachtsmarkt und deren Umsetzung beleuchten. Außerdem wird es um die Informationslage zum Täter gehen. Der 50-Jährige Arzt aus Syrien war den Behörden mehrfach als aggressiv aufgefallen. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Kurz vor Weihnachten war der Mann mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und knapp 300 verletzt. Vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gibt Ministerpräsident Haseloff im Parlament eine Regierungserklärung ab.

Quelle: Deutschlandfunk 

Oberverwaltungsgericht in Sachsen urteilt – AfD-Sachsen unterliegt Verfassungsschutz

Das Oberverwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die sächsische AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Wieso folgte das Gericht den Argumenten der Partei nicht?

DRESDEN. Der sächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Dresden wies eine Beschwerde der Partei zurück und verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juli.

Die AfD habe der Argumentation des Verwaltungsgerichts keine entscheidenden Einwände entgegengesetzt, entschied das OVG. So habe die Partei etwa darauf hingewiesen, daß mehrere Äußerungen, die ihr vom Verfassungsschutz als Anzeichen für eine verfassungsfeindliche Haltung ausgelegt worden seien, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das sei, so argumentierte das Gericht, für die VS-Beurteilung allerdings unerheblich.

„Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen“ sei ebenso erlaubt wie die „Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen“. Es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Verfassungsschutz auch legale Meinungsäußerungen als Ausdruck eines verfassungsfeindlichen Bestrebens werte.

OVG: Auch legale Äußerungen können verfassungsfeindlich sein
Auch den Einwand der AfD, der Verfassungsschutz habe mehrdeutige Äußerungen von Parteipolitikern auf eine Weise interpretiert, die eine Verfassungsfeindlichkeit hineinlese, wies das OVG zurück. „Dies überzeugt bereits deshalb nicht, weil es um nachrichtendienstliche Gefahrenerforschung geht“, heißt es im Urteil. Zudem habe die AfD keine „Deutungsalternativen“ für die genannten Äußerungen dargelegt.

Daß die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, zeige sich daran, daß Parteimitglieder „bestimmten Personengruppen undifferenziert die Verantwortlichkeit für Mißstände“ zuwiesen und dabei den Zweck verfolgten, „beim Zuhörer Haß oder Neidgefühle hervorzurufen“ und andere Personen zu „unfriedlichen Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen“ zu verleiten. Es sei dabei unerheblich, daß diese Äußerungen keine konkreten Persönlichkeitsrechte verletzten, argumentierte das Gericht.

AfD-Anwalt: „Rechtskräftig ist da noch nichts“
Zudem seien mehrere Personen des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ weiterhin in wichtigen Positionen innerhalb der Partei. Die politische Ausrichtung des sächsischen Landesverbandes orientiere sich an deren Ideen. Es sei „nicht ersichtlich, daß sich die politischen Grundhaltungen dieser den Landesverband stark prägenden Personen maßgeblich geändert“ hätten und sich die AfD seit der Auflösung des Flügels „von dessen politischen Kurs und grundlegenden politischen Haltungen“ distanziere.

Der AfD-Anwalt Joachim Keiler betonte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, daß es sich lediglich um einen Beschluß in einem Eilverfahren handele. „Rechtskräftig ist da noch nichts.“ Die Hauptklagesache sei noch nicht anhängig und „der Rechtsweg natürlich keineswegs erschöpft“. Die AfD sehe in dem Urteil einen „eklatanten Verstoß gegen das Neutralitätsgebot“. (lb)

Quelle: Junge Freiheit

Nicht nur Brücken und Schienen sind marode: Wann kollabieren die Wasserleitungen?

München. In Deutschland sind nicht nur die Brücken und das Schienennetz der Deutschen Bahn marode. Auch das Wasserleitungsnetz ist in die Jahre gekommen und dadurch störanfällig, wie der Rohrbruch in Berlin zur Jahreswende vor Augen führte. Hunderttausende waren dadurch ohne Wasser. Künftig könnten sich solche Vorfälle bundesweit häufen, warnt der Münchner Wasserwirtschaftler Prof. Jörg E. Drewes.

In einem Interview der „Welt“ ruft Drewes in Erinnerung, daß die meisten deutschen Wasserleitungen noch aus den 50er- und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts stammen. Der Sanierungsbedarf – und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel – sind groß. Denn vielerorts kommen die Wasserleitungen „jetzt ans Ende ihrer technischen Nutzungsdauer. Damit steigt die Zahl von Schäden.“ Jetzt seien große Investitionen nötig. Besonders in den Städten steige die Ausfallquote, weil der Zuzug in die Städte in den ursprünglichen Kapazitäten der Wassernetze nicht einkalkuliert war.

Drewes warnt: „Tun wir jetzt nichts, werden die Schäden immer größer und teurer. Für die Bevölkerung und die Industrie wächst die Gefahr, daß die Wasserversorgung ausfällt. Die Investitionslast würde den nachfolgenden Generationen aufgebürdet.“ Das Wassernetz müsse deshalb „die gleiche Priorität haben wie die andere kritische Infrastruktur“.

Der inzwischen aufgelaufene Investitionsbedarf ist gigantisch. Der Münchner Professor veranschlagt „viele Milliarden“. Für Langzeitinvestitionen wie bei der Erneuerung von Infrastruktureinrichtungen seien aber zusätzliche Mittel erforderlich. „Da müssen sich die Prioritäten klar verschieben. Der Wert von Wasser muß mehr ins Bewußtsein rücken“, mahnt Drewes. Derzeit sei der Wasserpreis in Deutschland noch vergleichsweise niedrig. „Mit den Investitionen könnte der aber steigen. Verteilt auf alle, ist das aber stemmbar“, gibt sich der Münchner Wasserwirtschaftler zuversichtlich. Allerdings ist schon in der Vergangenheit die Erneuerung weder des deutschen Schienennetzes noch der Brücken und Autobahnen in Angriff genommen worden. Daß es jetzt bei den Wasserleitungen klappt, ist eher unwahrscheinlich. (rk)

Quelle: zuerst.de

Auch Bill Gates arrangiert sich mit Trump: „Ich war ehrlich gesagt beeindruckt“

Washington. Im Vorfeld der Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump haben die größten amerikanischen Tech-Konzerne einen signifikanten Richtungswechsel vollzogen und sich demonstrativ mit Trump arrangiert. Tesla-Chef Elon Musk hatte sich freilich schon im Wahlkampf offen auf Trumps Seite geschlagen und der von ihm erworbenen Social-media-Plattform X (vormals „Twitter“) bereits 2022 eine neue Firmenphilosophie ohne Zensur und Gesinnungsgängelung verordnet.

Jüngst zogen Mark Zuckerberg (Meta) und Jeff Bezos (Amazon) nach – ersterer kündigte ebenfalls offiziell an, künftig auf Zensurmaßnahmen verzichten zu wollen. Und Bezos, der milliardenschwere Gründer der Online-Verkaufsplattform Amazon, setzte kürzlich die firmeneigenen „Diversity“-Richtlinien außer Kraft.

Jetzt sucht ein weiterer Technologie-Gigant Trumps Nähe – Microsoft-Gründer und „Impfpapst“ Bill Gates. Er traf sich wenige Tag vor Trumps Amtseinführung zu einem dreistündigen Abendessen mit dem neuen Präsidenten und zeigte sich danach „begeistert“. Er sei „beeindruckt“ von Trumps Interesse an Gesundheitsthemen.

Bill Gates unterstützte im Wahlkampf die demokratische Kandidatin Kamala Harris mit Spenden in Höhe von etwa 50 Millionen Dollar. Nach ihrer Niederlage sah er sich offenbar ebenfalls zu einer politischen Kehrtwende veranlaßt. Das Abendessen beschrieb Gates dem „Wall Street Journal“ gegenüber als „ziemlich faszinierend“. Die beiden hätten eine umfangreiche Diskussion geführt, gab Gates zu Protokoll.

Dabei soll es insbesondere auch um Gesundheitsthemen gegangen sein, bei denen sich die Bill und Melinda Gates Foundation engagiert. So hätten sich die beiden über die Bekämpfung von HIV und Polio unterhalten. Gates zeigte sich „begeistert“ von der Begegnung und sagte über Trump: „Ich hatte das Gefühl, daß er voller Energie war und sich darauf freute, die Innovation mit voranzutreiben. Ich war ehrlich gesagt beeindruckt, wie sehr er sich für von mir angesprochene Themen interessierte.“ (mü)

Quelle: zuerst.de

Meyers Lexikon von 1888 gibt aktuelle Auskunft

Klimaforscher behaupten, dass seit dem späten 18. Jahrhundert der CO₂-Gehalt der Luft um ungefähr 50 %, von 0,028 % in vorindustrieller Zeit auf aktuell 0,0407 % angestiegen wäre. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts könnten sogar 0,060 % erreicht werden. Ob diese Aussage stimmt, lässt sich ganz leicht in älteren Lexika nachprüfen. So gibt z.B. Meyers Lexikon von 1888 auf der Seite 917 Auskunft darüber: „Kohlendioxid, CO₂ kommt in
etwa 0,04 % der Atmosphäre vor“. Seit 136 Jahren gibt es also keinen Anstieg des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre. Da die industrielle Fertigung seit 1888 sehr stark angestiegen ist, hätte demzufolge auch der CO₂Gehalt der Atmosphäre stark ansteigen müs-
sen, aber er ist nahezu gleichgeblieben. Wenn Politik, Behörden und Klimaforscher sich wirklich mit den Fakten befassen würden, dann müssten sie eine gänzlich andere Schlussfolgerung für ihr Klimamodell ziehen.

Quelle: Stimme und Gegenstimme Nr. 3/2025

(Trump Executiv-Orders – es gilt das geprochene Wort in der Sprachnachricht)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.01.2025

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