Merz´ Asylplan ist vom Tisch: Schallende Abfuhr von SPD, Grünen und FDP
Berlin. Der am Donnerstag von CDU-Kanzlerkandidat Merz vorgestellte Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts ist schon wenige Tage später entzaubert und vom Tisch. Denn Grüne und SPD haben prompt angekündigt, Merz´ Plan nicht mittragen zu wollen, weil er angeblich gegen europäisches und deutsches Recht verstoße. Mit der AfD will Merz aber nach wie vor nicht kooperieren. Die AfD ihrerseits hat erklärt, die diesbezüglichen Unions-Anträge, die in der laufenden Woche im Bundestag eingebracht werden sollen, zu unterstützen.
Merz mußte sich inzwischen darüber belehren lassen, daß er nicht auf die Unterstützung von Grünen, SPD und FDP zählen kann, und übte daraufhin larmoyante Kritik: „Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, die Argumente gegen die Anwendung des nationalen Rechts sind vorgeschoben, in Wahrheit wollen große Teile Ihrer beider Parteien den Schritt hin zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen nicht gehen, weil sie das Problem noch immer unterschätzen und die Augen verschließen vor der Gefährdung des inneren Friedens unseres Landes.“
Gleichzeitig bekräftigte Merz erneut die „Brandmauer“ gegenüber der AfD. Die „Bild“-Zeitung ließ er wissen: „Es wird keine Zusammenarbeit mit der AfD geben. Darauf können sich alle verlassen.“ Mehr noch: während Merz SPD, Grünen und FDP die Beschlußentwürfe vorweg zur gemeinsamen Abstimmung zukommen lassen möchte, will er sie der AfD, die ihre Zustimmung signalisiert hat, verweigern: „Die AfD bekommt diese Texte nicht“, schrieb er auf X. (rk)
Quelle: zuerst.de
Hanau – „Tod über euch Deutsche“ – Polizei findet bei auffälligem Afghanen Messer, Beil und Hammer
Am Freitag betrat ein psychisch auffälliger Afghane ein Bürgerbüro in Hanau. Die Polizei fand bei ihm anschließend ein Messer, ein Beil sowie einen Hammer. Er soll auch Aufzeichnungen mit den Worten „Tod über euch Deutsche“ bei sich gehabt haben.
Am Freitag konnte die Polizei in Hanau einen mit mehreren Gegenständen bewaffneten Afghanen aufgreifen und möglicherweise eine Gewalttat verhindern. Zuvor soll sich der 33-Jährige, der laut einem AfD-Berichtsantrag im Hessischen Landtag Hassibullah A. heißt, in einem Bürgerbüro psychisch auffällig verhalten haben. Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte ein Sprecher, der Afghane sei „aufbrausend“ gewesen.
Das Amt hatte der Mann gegen 12 Uhr betreten, um offiziell seine freiwillige Ausreise anzukündigen. Nachdem er das Bürgerbüro verlassen hatte, informierte das Personal die Polizei wegen des auffälligen Verhaltens des Mannes. Im Rahmen einer anschließenden Überprüfung durchsuchten Polizeibeamte die Asylunterkunft des 33-Jährigen und konnten eine Reihe von verdächtigen Gegenständen sicherstellen.
In einem Rucksack fanden die Beamten zwei Haushaltsmesser, eine Sturmhaube, ein Beil, einen Hammer sowie schriftliche Aufzeichnungen. Darin waren laut dem AfD-Antrag unter anderem die Parolen „Tod über euch Deutsche“ und „Lang lebe Afghanistan“ zu finden. Die Polizei bestätigte den Fund dieser Sätze bislang nicht.
Die Gegenstände wurden sichergestellt, da sie potenziell für die Vorbereitung einer Straftat hätten genutzt werden können. Anschließend wurde der 33-Jährige von der Polizei an eine psychiatrische Fachklinik überstellt. Dort wird er aktuell unter polizeilicher Bewachung behandelt, teilte die Polizei in einer Mitteilung mit.
Nach aktuellem Stand liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über eine geplante Tat mit den vorgefundenen Gegenständen vor. Die Polizei ermittelt weiter zu den Hintergründen. Neben dem Staatsschutz sind auch die Ausländerbehörde und der Landesverfassungsschutz in die Ermittlungen eingebunden.
Die AfD hatte den Berichtsantrag eingebracht, weil sie verhindern wollte, dass die Tat von der Landesregierung verschwiegen wird. Gegenüber der Frankfurter Rundschau dementierte ein Polizeisprecher, dass die Tat absichtlich zurückgehalten worden sei. Vielmehr solle die Behörde nach dem Angriff in Aschaffenburg „akribischen Ermittlungen“ nachgehen.
Quelle: Apollo News
Wahlkampf – Mehrere Absagen: Will Merz wirklich ein TV-Duell gegen Alice Weidel?
Fliegen bald die Fetzen – oder sind die lautstarken Ankündigungen nur ein Fall von Gratismut? Friedrich Merz fordert ein TV-Duell mit Alice Weidel, doch mehrfache Einladungen von ARD und ZDF lehnte er ab.
BERLIN. Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hat mehrfach angekündigt, sich ein öffentliches Duell mit der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zu wünschen. Doch während er diese Forderung lautstark in die Medien trägt, kommen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ankündigung auf.
„Ein direktes Aufeinandertreffen mit Alice Weidel im Fernsehen ist meine feste Absicht“, erklärte Merz. In einem TV-Duell mit Alice Weidel wolle er die Differenzen zwischen Union und AfD klarstellen. „Dann fliegen die Fetzen“, fügte er hinzu.
ARD und ZDF bleiben bei Scholz gegen Merz
Seine Debatte mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) wollte Merz zuletzt um die AfD-Chefin und Robert Habeck (Grüne) erweitern. Doch ARD und ZDF verfolgen andere Pläne. Statt der geforderten Viererrunde bleibt es beim Duell zwischen Merz und Scholz, das für den 9. Februar angesetzt ist. Eine Diskussionsrunde mit Alice Weidel oder Robert Habeck sei derzeit nicht geplant. Wie die Sender gegenüber t-online bestätigten, habe Habeck eine Einladung zu einem Streitgespräch mit Weidel bereits abgelehnt.
Laut Angaben von ARD und ZDF habe man Merz allerdings mehrfach die Möglichkeit geboten, mit Alice Weidel in den Talkshows „Caren Miosga“, „Maybrit Illner“ oder „Markus Lanz“ zu debattieren. Merz habe diese Einladungen jedoch jeweils „aus Termingründen“ abgelehnt.
Damit entsteht ein widersprüchliches Bild: Der CDU-Chef fordert öffentlich ein Duell mit der AfD-Politikerin, lässt jedoch keine Gelegenheit ungenutzt, die entsprechenden Angebote auszuschlagen.
Fragwürdige Strategie im Wahlkampf
Die fehlende Reaktion der CDU-Pressestelle auf entsprechende Nachfragen trägt nicht dazu bei, den Eindruck zu klären. Während Merz weiterhin die ideologischen Unterschiede zwischen Union und AfD betonen möchte, bleibt fraglich, ob seine Absage an die Debattenangebote eher terminlichen Zwängen oder strategischen Überlegungen geschuldet ist. (rr)
Quelle: Junge Freiheit
Union stellt Familiennachzugs-Gesetz zur Abstimmung im Bundestag
Es wäre ein Präzedenzfall: Die CDU/CSU-Fraktion will aus der Opposition heraus ihr „Zustrombegrenzungsgesetz“ im Bundestag gegen die rot-grüne Minderheitsregierung durchsetzen. Bisher galt es als tabu, Stimmen der AfD in Kauf zu nehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will am Freitag ihren Entwurf eines sogenannten „Zustrombegrenzungsgesetzes“ im Bundestag zur Abstimmung stellen – und notfalls mit den Stimmen von AfD, BSW und FDP durchsetzen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Montagabend aus Unions-Kreisen.
Zum Hintergrund von tagesschau.de: Brief der SPD-geführten Länder – „Die Brandmauer darf nicht ins Wanken geraten“
Abstimmung wäre Präzedenzfall und Tabubruch
Die Unionsfraktion hatte den Gesetzentwurf im September 2024 im Bundestag einbracht. Derzeit liegt er nach der ersten Lesung in den Ausschüssen. Damit der Entwurf für die 2. und 3. Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden kann, müssten entweder SPD und Grüne zustimmen – oder die AfD, das BSW und die FDP. Letztere drei Parteien haben angekündigt, dass sie die Union bei Durchsetzung einer radikalen Begrenzung der Migration unterstützen würden.
Sollte dieser Weg am Freitag gegangen werden, wäre dies ein mehrfacher Präzedenzfall. Damit würde ein Gesetz einer Oppositionspartei gegen eine Minderheitsregierung durchgesetzt. Vor allem aber wäre es ein Tabubruch: Bisher galt es als ausgeschlossen, bei einer Abstimmung auf Stimmen der AfD angewiesen zu sein.
Familiennachzug soll gestoppt werden
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus zu stoppen. Die Bundespolizei soll bei aufgegriffenen Personen ohne gültige Dokumente Haft oder Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung selbst beantragen können. Im Aufenthaltsgesetz soll wieder die „Begrenzung“ illegaler Migration verankert werden, nicht nur die „Steuerung“.
Quelle: Bayerischer Rundfunk
Politik -Migrant aus Guinea ermordet CDU-Politiker mit Stichen in den Hals
CDU-Nachwuchspolitiker Christoph Rosenschon wurde von einem Migranten aus Guinea ermordet.
Erstmals in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik könnte ein Politiker von einem Migranten ermordet worden sein: In Beelitz-Heilstätten steht ein 24-jähriger Mann aus Guinea in Westafrika unter dringendem Tatverdacht, den 26-jährigen CDU-Nachwuchspolitiker Christoph Rosenschon mit Stichen in den Hals getötet zu haben. Wie Bild berichtet, handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Mann namens Mahmadou-Alpha B.
Die Tötung geht bereits auf den 14. Januar zurück: Vor 13 Tagen rückte die Feuerwehr in der Kleinstadt südlich von Potsdam zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus an der Doktor-Herrmann-Straße aus. Nachbarn hatten kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte einen leblosen Mann aus der Wohnung geborgen. Dabei handelte es sich um Christoph Rosenschon, der sich im Vorstand der CDU-Beelitz engagierte, aktiver Wahlkämpfer und Mitglied der Jungen Union war. Rosenschon war allerdings nicht beim Brand ums Leben gekommen, sondern wurde erstochen.
„Massive Verletzungen im Hals- und Kehlkopfbereich“
Er soll „massive Verletzungen im Hals- und Kehlkopfbereich“ aufgewiesen haben, wie Bild damals berichtete. Seither tappte die Staatsanwaltschaft im Dunkeln – und ermittelte wegen Mordes gegen unbekannt. Von einem „politischen Tatmotiv“, das sich gegen Rosenschons CDU-Engagement richtete, gingen Ermittler nach Informationen von NIUS schon damals nicht aus.
Dass nun der 24-jährige Westafrikaner festgenommen worden ist, liegt daran, dass er erneut zugestochen haben soll: In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde im gleichen Haus in der Doktor-Herrmann-Straße eine 57-jährige Frau mit einem Stich in den Hals verletzt. Bei dem Opfer handelt es sich um eine Ukrainerin, die sich, wie Bild berichtet, in der Wohnung des mutmaßlichen Täters aufgehalten haben soll und dort massiert wurde, bevor der Guineer anfing, sie zu würgen und ihr eine Stichverletzung zufügte. Der Notarzt stellte später eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde fest.
Die Frau setzte sich zur Wehr – und anschließend, so Bild, habe B. von ihr abgelassen und sei aus dem Badezimmer im ersten Stock gesprungen. Anschließend konnte die Polizei den Mann festnehmen. Laut MAZ wurde B. in eine Psychiatrie eingeliefert.
Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam auf NIUS-Anfrage mitteilte, wird gegen den Beschuldigten wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt. Aktuell wird geprüft, ob ein Haftbefehl durchgesetzt werden kann. Zum aufenthaltsrechtlichen Status und möglichen Vorstrafen konnte eine Sprecherin keine Angaben machen. Nach Informationen von Welt handelt es sich bei Mahmadou-Alpha B. um einen geduldeten Asylbewerber – also einen Mann, der eigentlich keine Aufenthaltserlaubnis hat, dessen Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt ist.
Ermittler sind sich sicher: Zusammenhang zwischen Taten besteht
Die Ermittler stützen die Vermutung auf einen Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen nach Informationen von NIUS nicht nur auf der Tatsache, dass in beiden Fällen Stichverletzungen am Hals zugefügt worden sind – und die Taten am selben Ort passiert sind. Von der Staatsanwaltschaft heißt es, dass es weitere Indizien und Hinweise gebe, die auf eine Verbindung hindeuten.
Details wollte die Sprecherin gegenüber NIUS jedoch nicht nennen. Die Festnahme des Guineers soll im Haus erfolgt sein, wo seine beiden Opfer und auch er gewohnt haben sollen. Vor dem Eintreffen der Polizei sollen offenbar Notrufe wegen Hilferufen im Gebäude bei der Polizei eingegangen sein.
Quelle: nius.de
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Deutschland, Flüchtlingspolitik, AfD, Christoph Rosenschon
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.01.2025
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