Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wichtigeres zu tun: Mark Zuckerberg reist nicht zum Digitalausschuß nach Berlin

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Die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, auf seiner Plattform Facebook künftig keine Zensur mehr auszuüben, hat prompt den Bundestag auf den Plan gerufen. Der Digitalausschuß des Parlaments sieht darin einen drohenden Verstoß gegen den Digital Services Act, der die sozialen Medien zur verstärkten Bekämpfung von „Haßrede“ verpflichtet.

Der Digitalausschuß lud deshalb Meta, X und TikTok zu einer öffentlichen Anhörung vor. Er wollte sie nach ihrer Position zu den in der EU geltenden Gesetzen befragen. Nur: Die drei US-Konzerne ignorierten die Einladung aus Berlin. Nach übereinstimmenden Berichten von Mitgliedern des Ausschusses haben Meta, X und TikTok die Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.

„Alle sagten mit gleicher Begründung ab: viel zu tun und zu kurzfristig“, teilte die grüne Ausschußvorsitzende Tabea Rößner via X mit. Und weiter: „Schade, dass wir in Deutschland ihr Kommen nicht einfordern können.“

Einer der treibenden Köpfe hinter der Einladung an die Tech-Plattformen war Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Er wird in Medien mit der Aussage zitiert: „Die absurde Unterstellung der Zensur gegen europäische Staaten muss zurückgenommen werden.“ Und weiter: „Wir fordern von den Plattformen ein klares Bekenntnis zur Einhaltung der geltenden europäischen Gesetze“, insbesondere auch im Zusammenhang mit der kommenden Bundestagswahl.

Zimmermann fordert, dass sich die Social-Media-Plattformen hinter den Digital Services Act (DSA) stellen. „Ich erwarte, dass die Vertreter der Plattformen im Digitalausschuß klare Stellung beziehen und die Einhaltung der Gesetze zusagen“, so Zimmermann. „Sollte es den Plattformen wie Meta, X und TikTok nicht gelingen, ihre Verantwortung gerecht zu werden und geltendes Recht zu ignorieren, muss die EU-Kommission harte Strafen verhängen.“

Quelle: Harald Schmidt auf X

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.02.2025

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