Berlin. Es ist eine mittlere Sensation und ein großer Erfolg für die Meinungsfreiheit: die Parole „Ausländer raus!“ ist nicht strafbar. Das ist umso bemerkenswerter, als sich viele Jahre lang zahllose Bürger deshalb vor dem Kadi wiederfanden oder frühmorgens Polizeibesuch erhielten.
Die Polizei selbst vollzog jetzt die Wende. Bei einer Après-Ski-Party sangen kürzlich einige Schüler, darunter auch Jugendliche mit Migrationshintergrund, „Ausländer raus“. Der Tennisclub, in dem die Feier stattfand, erstattete Anzeige. Doch die Polizei sieht keine Indikatoren für Strafbarkeit und blieb untätig.
Eine Polizeisprecherin teilte jetzt mit, daß grundsätzlich eine Strafbarkeit möglich sei, „wenn weitere situationsbedingte Begleitumstände hinzukämen, zum Beispiel das Heben des Arms zum Hitlergruß, das Mitführen einer Reichskriegsflagge oder das gezielte Rufen der Parole in Richtung von Personen mit Migrationshintergrund“.
Eine endgültige Entscheidung über die Strafbarkeit eines einschlägigen Videos von der Party, das inzwischen in den sozialen Netzwerken seine Kreise gezogen hatte, müsse von der Berliner Staatsanwaltschaft getroffen werden müßte, sagte die Sprecherin.
Was dazu geführt hat, daß die Berliner Polizei die „umstrittene“ Parole nicht mehr strafrechtlich verfolgen will, darüber läßt sich nur spekulieren. Vielleicht hat sie angesichts zahlloser wichtigerer Baustellen einfach nicht mehr die Zeit für Belanglosigkeiten. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 13.03.2025
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