Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Berlin Bundestag stimmt über Grundgesetzänderungen für milliardenschwere Schulden ab

18.03.2025


Blick in den leeren Plenarsaal im deutschen Bundestag.

Der Bundestag stimmt ab dem Vormittag über die von Union und SPD geplante Reform der Schuldenbremse ab. Dazu ist eine Sondersitzung des Parlaments in bisheriger Zusammensetzung anberaumt worden. Der neu gewählte Bundestag konstituiert sich erst in der kommenden Woche. Das Bundesverfassungsgericht wies am Abend Eilanträge gegen die Abstimmung zurück.

Das Gericht in Karlsruhe begründete seine Entscheidung mit einer Folgenabwägung. Mehrere Abgeordnete, unter anderem von der FDP, hatten argumentiert, dass die Beratungszeit für das Hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket nicht ausreiche.

Der von Union, SPD und Grünen vereinbarte Kompromiss sieht Schulden über hunderte Milliarden Euro für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz vor. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Merhheit erforderlich.

Fraktionen erwarten wenig Abweichler

Diese ist im Bundestag für Union und SPD mit Zustimmung der Grünen erreichbar. Zusammen verfügen sie im Bundestag über 520 Stimmen. Das sind 31 mehr als erforderlich.

Mehrere Abgeordnete haben jedoch Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben geäußert oder bereits ihre Ablehnung erklärt. SPD-Fraktionschef Klingbeil zeigte sich gestern in Berlin dennoch zuversichtlich, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wird. Derzeit sei der Stand, dass von den 207 SPD-Abgeordneten einer krankheitsbedingt fehlen und es eine Nein-Stimme geben werde, sagte Klingbeil. Es würden noch Gespräche geführt mit dem Ziel, „dass wir da noch besser werden“.

Merz verspricht: „Werden solide haushalten“

Auch in der Grünen-Fraktion soll nur eine kleine Zahl von Abgeordneten dem Paket nicht zustimmen. Man gehe von einer einstelligen Anzahl an Abmeldungen aus, hieß es auf Anfrage der Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

CDU-Chef Merz erklärte, in der Unionsfraktion seien zwei oder drei Abgeordnete bei ihrer Entscheidung geblieben, gegen die Vorlage zu stimmen. Er habe „größten Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen, die Bedenken haben“, beteuerte der mögliche künftige Kanzler. Die künftige Bundesregierung werde solide haushalten.

Bayern kündigt Zustimmung an

De Grundgesetzänderungen brauchen auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.
Bayern kündigte gestern seine Zustimmung an, nachdem es zunächst Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern CSU und Freie Wähler gegeben hatte. Nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses kam es zur Einigung, wie Staatskanzleichef Herrmann von der CDU in München mitteilte. Man werde aber in einer Protokollnotiz unter anderem eine Reform des Länderfinanzausgleichs fordern.

Der Vorsitzende der Freien Wähler und stellvertretende bayerische Ministerpräsident, Aiwanger, hatte das Vorhaben von Union und SPD als Gefahr für die Stabilität des Landes kritisiert und damit gedroht, es im Bundesrat scheitern zu lassen. Die sechs Stimmen Bayerns könnten entscheidend sein, um die nötige Mehrheit zu erreichen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 18.03.2025

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