Gestern hatten mehrere Landesverfassungsgerichte Eilanträge der FDP zurückgewiesen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte, in der Landesverfassung gebe es keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die Reform unmittelbar geändert werden könnten. Ähnlich entschieden auch die Verfassungsgerichtshöfe von Hessen und Bremen, wo die jeweilige FDP-Fraktion ebenfalls geklagt hatte.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.03.2025
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