Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Oberstes Verwaltungsgericht in Frankreich: Regierung darf soziale Netzwerke zeitlich begrenzt komplett sperren

Das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat beschlossen, dass die Regierung unter „außergewöhnlichen Umständen“ soziale Netze zeitlich begrenzt KOMPLETT SPERREN darf.

Dafür braucht sie nicht mal ein Gesetz. Die „Theorie der außergewöhnlichen Umstände“ des Ersten Weltkriegs (!) reicht aus.

Läuft im Moment so richtig frei und demokratisch in Frankreich. NICHT. Wann Deutschland?

Quelle: Joana Cotar auf X

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 03.04.2025

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