Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Demokratiepolitischer Tabubruch: Regierung muß nicht neutral sein

07. April 2025
Demokratiepolitischer Tabubruch: Regierung muß nicht neutral sein
National
Foto: Symbolbild

Mainz. Es ist eine glatte Bankrotterklärung – und ein weiterer Schritt in die politische Gleichschaltung: das rheinland-pfälzische Landesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, daß Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD mit der Landesverfassung vereinbar sind. Damit ist das Neutralitätsgebot, das bislang für Regierungen und staatliche Stellen galt, zumindest in Rheinland-Pfalz praktisch gekippt, und der Staat kann selbst zur Partei im politischen Parteienkampf werden. Der „Kampf gegen Rechts“ hat damit künftig Priorität vor dem Gebot der staatlichen Neutralität.

Hintergrund der denkwürdigen Entscheidung ist eine Klage der AfD gegen die frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Diese hatte die AfD öffentlich unter anderem als verfassungsfeindlich als bezeichnet. Das Verfassungsgericht sah in Dreyers Aussagen keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, sondern eine legitime Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dabei gibt es bis heute keine definitive Bewertung der AfD als „verfassungsfeindlich“. Dreyers Äußerungen haben also bestenfalls den Charakter einer Meinungsäußerung.

Die SPD-Landesfürstin hatte die AfD Anfang 2024, als die öffentliche Erregung wegen des vermeintlichen Potsdamer „Geheimtreffens“ hochkochte, als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“ bezeichnet und unterstellt, sie habe Pläne für die  „Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven“. Nichts davon entsprach der Wahrheit.

Aber: das Gericht urteilte, diese Aussagen seien gerechtfertigt gewesen, da sie sich auf eine nachvollziehbare Einschätzung der AfD als verfassungsfeindlich stützten. Sie seien „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen.

Bislang hatte das Bundesverfassungsgericht solche eindeutig parteilichen Äußerungen von Regierungsvertretern stets als verfassungswidrig eingestuft. Die AfD sieht in dem Urteil denn auch einen „gefährlichen Präzedenzfall“, der die staatliche Neutralität gegenüber politischen Parteien aushöhle​ und dem Mißbrauch von Regierungsämtern für parteipolitische Stellungnahmen Tür und Tor öffne. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 07.04.2025

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