Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Kostenfalle „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“: 70 Millionen Euro jährlich allein in Sachsen

10. April 2025
Kostenfalle „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“: 70 Millionen Euro jährlich allein in Sachsen
Kultur & Gesellschaft
Foto: Symbolbild

Dresden. Sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (umF´s) sind ein Faß ohne Boden – und ein juristisch äußerst trübes. Denn viele vorgeblich „minderjährige“ Migranten sind überhaupt nicht minderjährig, sondern geben bei der Einreise ein falsches Alter an. Doch die deutschen Behörden halten aussagekräftige medizinische Alterstests für unzumutbar.

So wächst die Zahl der falschen „Minderjährigen“, die sich in Deutschland aufhalten, immer weiter – und sie kosten den deutschen Steuerzahler Millionensummen. Für den Freistaat Sachsen gibt es dazu jetzt aktuelle Zahlen, die die AfD-Fraktion im Landtag in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung erfragt hat. Demnach leben in Sachsen derzeit 1412 „umF´s“. Der sächsische AfD-Abgeordnete Jonas Dünzel rechnet vor: „Jeder minderjährige Asylbewerber kostet den Freistaat Sachsen ca. 4.000 bis 5.000 Euro im Monat bzw. 50.000 Euro pro Jahr.“ Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ allein in Sachsen von über 70 Millionen Euro pro Jahr.

Auch die sächsischen Behörden sind sich völlig im klaren darüber, daß ein nicht unerheblicher Teil der angeblich „minderjährigen“ Leistungsempfänger längst nicht mehr minderjährig ist. Denn: von 1412 Betreuten sind 500 sogenannte „junge Volljährige mit fortwährenden Jugendhilfeleistungen“. Das heißt, sie sind längst 18 oder älter, werden aber weiterhin von der Jugendhilfe unterstützt. AfD-Mann Dünzel sieht darin einen unhaltbaren Zustand: es sei zu hinterfragen, „warum so viele junge Volljährige weiterhin Jugendhilfeleistungen erhalten. Der Ausnahmefall scheint hier zur Regel geworden zu sein.“

Auch Dünzel fordert in diesem Zusammenhang, endlich verläßliche Altersbestimmungen vorzunehmen, um dem Betrug einen Riegel vorzuschieben: „Vor diesem Hintergrund ist eine medizinische Altersfeststellung dringend erforderlich. Denn es ist bekannt, daß sich viele Asylbewerber jünger machen, um zusätzliche Leistungen zu erhalten und damit sie nicht abgeschoben werden können“, sagt Dünzel. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 10.04.2025

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