Beatrix von Storch, MdB, AfD:
Nach dem VS-Gutachten gilt als Verfassungsfeind, wer
1. davon ausgeht, dass die Deutschen eine nationale Identität besitzen, die auf Geschichte, Kultur und Herkunft beruht.
2. Wer einen Zusammenhang zwischen Kriminalität, Gewalt und Einwanderung herstellt.
3. Wer von „Islamisierung“ spricht und vor den Folgen warnt.
Wer eine dieser drei, oder sogar alle dieser drei Positionen vertritt, gilt laut Inlandsgeheimdienst als „gesichertes Rechtsextrem“. Danke, für die Veröffentlichung des Gutachtens. Jetzt wissen wir auch Bescheid. Nur gut, dass jetzt die ganze Welt dieses Irrsinns selbst lesen kann.
Quelle: Beatrix von Storch auf X
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.05.2025
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