
Berlin. Nicht nur die Einreise von Illegalen, Asylbewerbern und „Flüchtlingen“ beschert Deutschland einen permanenten Zustrom von Migranten. Auch der Nachzug von Ehegatten ist ein Faß ohne Boden.
Jetzt liegen aktuelle Zahlen der Bundesregierung vor. Demnach wurden im Ausländerzentralregister für das Jahr 2023 insgesamt 83.869 Personen mit erstmalig erteilter Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erfaßt. Für 2024 verzeichnete die Statistik 78.644 solcher Fälle, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Die meisten Aufenthaltstitel erhielten Personen syrischer (8.981), türkischer (8.384) und indischer (6.773) Staatsangehörigkeit.
Parallel dazu stellten deutsche Auslandsvertretungen 72.552 Visa zum Ehegattennachzug aus, darunter 4.902 für den Familiennachzug zu „Flüchtlingen“ und 3.215 zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Türkei verzeichnete mit über 10.000 Visa die höchsten Zahlen, gefolgt von Indien (7.048) und dem Libanon (rund 6.000). Auffällig ist der starke Anstieg in Jordanien um 86 Prozent auf 1.578 Visa.
Rechtliche Grundlage bildet § 30 des Aufenthaltsgesetzes, der einfache Deutschkenntnisse sowohl mündlich als auch schriftlich vorschreibt. Das Goethe-Institut meldete für 2024 weltweit 35.720 abgelegte „Start Deutsch 1“-Prüfungen mit einer Bestehensquote von 62 Prozent. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 29.05.2025
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