Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Statistisches Bundesamt: Familien mit Migrationshintergrund deutlich fruchtbarer

30. Juni 2025
Statistisches Bundesamt: Familien mit Migrationshintergrund deutlich fruchtbarer
National
Foto: Symbolbild

Wiesbaden/Berlin. Wie der Bevölkerungsaustausch in Deutschland funktioniert, weiß man seit langem: Deutsche wandern entweder aus oder haben kaum Kinder, Ausländer wandern dafür zu und haben viele Kinder. Diesen Großtrend bestätigte jetzt das Statistische Bundesamt (Destatis). Aktuellen Zahlen aus Wiesbaden zufolge lebten im Jahr 2024 in 19 Prozent der Familien mit Migrationshintergrund mindestens drei Kinder – fast doppelt so häufig wie in Familien ohne Einwanderungshintergrund (10 Prozent). Insgesamt wuchs damit etwa jedes vierte Kind (26 Prozent) in einer sogenannten kinderreichen Familie auf, wobei 18 Prozent zwei Geschwister und acht Prozent sogar drei oder mehr Geschwister hatten.

Die Zahlen verdeutlichen eine anhaltende demographische Kluft: während 44 Prozent der deutschen Kinder mit einem Geschwisterkind aufwachsen und 30 Prozent sogar nur als Einzelkinder leben, prägt die Zuwanderung seit 2015 deutlich die Entwicklung. Seit 1996 hat sich zwar der Anteil der Einzelkinder von 31 auf 30 Prozent nur minimal verändert, doch der Anteil kinderreicher Familien sank zunächst von 25 auf 23 Prozent (2015), um dann bis 2024 wieder auf 26 Prozent zu steigen. „Die jüngsten Veränderungen sind hauptsächlich auf die Zuwanderung seit 2015 zurückzuführen“, erläutert Destatis den Zahlenbefund.

Regionale Unterschiede zeigen sich ebenfalls: in Westdeutschland liegt der Anteil kinderreicher Familien bei 13 Prozent, in Mitteldeutschland bei elf Prozent. Auch die Familienform spielt eine Rolle – während 15 Prozent der Paarfamilien mindestens drei Kinder haben, sind es bei Alleinerziehenden lediglich acht Prozent.

Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, der jährlich ein Prozent der Bevölkerung erfaßt und auf die Gesamtbevölkerung hochrechnet. Als Familie gelten dabei alle Eltern-Kind-Gemeinschaften im gemeinsamen Haushalt – egal ob verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend – mit leiblichen, Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern. (tw)

Bildquelle: suedtiroler-freiheit.com

Quelle: zuerst.de vom 30.06.2025

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