10.07.2025
Marine Le Pen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Antrag der französischen Rechtspopulistin Le Pen abgewiesen, mit dem sie gegen ihren Ausschluss von Wahlen vorgehen wollte.
Die Entscheidung der Straßburger Richter fiel einstimmig. Le Pen war Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Le Pen hatte den Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.07.2025
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