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Der Fall Brosius-Gersdorf: Ex-Verfassungsrichter warnt vor Ideologen in Karlsruhe

25. Juli 2025

Der Fall Brosius-Gersdorf: Ex-Verfassungsrichter warnt vor Ideologen in Karlsruhe

National
Foto: Symbolbild

Berlin/Karlsruhe. Die Debatte um die vorerst gescheiterte Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist noch lange nicht zu Ende. Jetzt hat der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber vor ideologisierten Richtern am höchsten deutschen Gericht gewarnt.

Huber, der von 2010 bis 2023 im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts wirkte, unterstrich im Gespräch mit „ThePioneer“ grundsätzliche Anforderungen an das höchste Richteramt: „Man sollte als Verfassungsrichter kein Ideologe sein, sondern so offen, daß man von der Mitte aus nach allen Seiten anschlußfähig ist.“ Diese notwendige Unvoreingenommenheit sei gefährdet, warnte Huber: „Je expliziter eine politische Vorpositionierung ist, desto schwieriger wird es, diese Offenheit zu zeigen.“

Der Münchner Professor für Öffentliches Recht unterschied dabei zwei Richtertypen: während Berufsrichter eher zurückhaltend agierten und „am liebsten hinter verschlossenen Türen ihre Fälle lösen“ wollten, neigten ehemalige Professoren dazu, ihre Überzeugungen „extrovertiert auf der Zunge“ zu tragen – was auch auf die zunächst verhinderte SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zutrifft.

Medienberichte über ihre wissenschaftlichen Arbeiten – darunter die Ableitung einer Impfpflicht aus dem Grundgesetz und kontroverse Thesen zur Menschenwürde ungeborenen Lebens – führten zu erheblichen Vorbehalten. Obwohl Frauke-Brosius zunächst auch von der Union unterstützt wurde, kam es am geplanten Wahltermin, dem 11. Juli, zum Eklat: zahlreiche Unions-Abgeordnete verweigerten ihre Zustimmung, woraufhin die Wahl abgesagt wurde.

Huber äußerte sich bereits vor der Abstimmung kritisch: „Die Frau Brosius-Gersdorf vorgehaltenen und hitzig diskutierten Positionen sind in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern jedenfalls nicht mehrheitsfähig.“ Besonders ihre Ansichten zum Lebensschutz stünden im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das seit 1993 die Menschenwürde auch dem Ungeborenen zuspricht.

Die Personalie Frauke-Brosius wird Bundestag und Öffentlichkeit aller Voraussicht nach noch weiter beschäftigen. Weil für die Linke sehr viel davon abhängt, daß sie künftig am deutschen Höchstgericht über eine Gesinnungsfreundin verfügt, will die SPD von ihrer umstrittenen Kandidatin noch nicht abrücken. Vielmehr kursieren bereits Szenarien, wie es gelingen könnte, die Union erneut unter Druck zu setzen und schließlich zum Einknicken zu bringen. Das von Peter M. Huber beschworene worst-case-Szenario ideologisierter Verfassungsrichter wäre dann Realität – mit noch kaum absehbaren Folgen. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

Quelle: zuerst.de vom 25.07.2025

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