Zagreb/Wien. Ein Mega-Konzert des heimattreuen kroatischen Sängers Marko Perković alias „Thompson“ am 5. Juli in Zagreb hat juristische Konsequenzen. Mit 504.000 Besuchern handelte es sich um das größte Einzelkonzert in der Geschichte Kroatiens – und die politischen Wellen schlagen nun bis Österreich durch: österreichische Behörden haben Ermittlungen gegen 18.000 (!) Konzertbesucher aus der Alpenrepublik eingeleitet.
Dem kroatischen Sänger wird seit Jahren vorgeworfen, nationalistische und Ustascha-nahe Symbole zu propagieren. Beim Konzert in Zagreb sollen laut kroatischen Medien Ustascha-Fahnen gezeigt und der umstrittene Ruf „Za dom spremni!“ („Für die Heimat bereit!“) skandiert worden sein. In Österreich ist sowohl der Gruß als auch die Verwendung entsprechender Symbole strikt verboten.
Derzeit werten österreichische und kroatische Ermittler umfangreiches Bild- und Tonmaterial aus sozialen Netzwerken aus, um mögliche Verstöße gegen das österreichische Verbotsgesetz, Symbolgesetz oder den sogenannten Verhetzungsparagrafen nachzuweisen. Rechtsanwalt Rudolf Vouk erläutert die möglichen Konsequenzen: „Wer Symbole dieser Gruppierungen in der Öffentlichkeit darstellt, begeht zunächst eine Verwaltungsübertretung.“ Hier drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder einmonatige Haft. Bei Wiederholungstätern können die Strafen auf bis zu 20.000 Euro oder sechs Wochen Haft steigen.
Schwerer noch wiegen mögliche Anklagen nach dem Strafgesetzbuch. „Dann drohen sogar mehrjährige Haftstrafen oder die Abschiebung“, warnt Vouk. Die Paragrafen 3l und 3m des Verbotsgesetzes ermöglichen die Strafverfolgung von im Ausland begangenen Taten – selbst wenn diese am Tatort legal wären. „Ein Österreicher, der etwa eine Nazi-Fahne in den USA vor sich herträgt, macht sich zuhause trotzdem strafbar“, erklärt Anwalt Vouk.
Damit sind auch österreichische Staatsbürger kroatischer Herkunft sowie Inhaber eines österreichischen Aufenthaltstitels betroffen. Die Ermittlungen könnten deshalb weitreichende Folgen haben – von Geldstrafen über Haft bis zum Verlust des Aufenthaltsrechts. In Kroatien hat man für die Vergangenheitshysterie der österreichischen Justiz unterdessen wenig Verständnis – dort wird „Thompsons“ Konzert als kulturelles Großereignis gefeiert. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 26.07.2025
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