
Wien. Während sich Deutschland gerade mit großen Schritten von der Gewaltenteilung verabschiedet, versucht Österreich den umgekehrten Weg. Dort unternimmt die regierende Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nun den zweiten Anlauf, die Staatsanwaltschaften aus der Weisungsbefugnis des Justizministeriums zu entlassen. Der Schritt war bereits 2008 vorbereitet worden, wurde aber bisher nicht vollzogen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte die geplante Reform mit den Worten an: „Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann, und das ist gut so.“
Hinter der Reform steht nicht nur das Bestreben, die Gewaltenteilung zu stärken, sondern auch die bittere Erfahrung mit politisch motivierten Einflußnahmen auf Strafverfahren. Sporrer verwies auf die in der Vergangenheit „problematische Verquickung von Politik und Justiz“, womit sie indirekt auf gescheiterte Korruptionsermittlungen gegen Politiker anspielte.
Kern der geplanten Neuerung ist die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die als Dreiergremium mit rotierendem Vorsitz für jeweils sechs Jahre amtieren soll. Doch während die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, meldet sie Bedenken an: ein dreiköpfiges Führungsgremium halte man für überdimensioniert, zudem lehnt man eine permanente parlamentarische Kontrolle ab. Stattdessen fordert die Standesvertretung, daß nur erfahrene Richter oder Staatsanwälte für diese Schlüsselpositionen in Frage kommen sollen.
Heikel ist die Frage der Personalauswahl. Der Gewerkschaftsvertreter der Richter und Staatsanwälte warnte vor politischer Einflußnahme: „Die Wahl durch bestimmte politische Parteien könnte ein ‚Rucksack‘ für die Betroffenen sein, den sie in ihre Tätigkeit bei der Bundesstaatsanwaltschaft mitnehmen müßten.“ Diese Sorge ist nicht unbegründet, wie der Blick auf Deutschland zeigt, während etwa Italien mit seiner unabhängigen Staatsanwaltschaft einst spektakuläre Erfolge im Kampf gegen Mafia und korrupte Netzwerke erzielte.
Die Reform könnte Österreich in eine Reihe mit Staaten wie Belgien, Irland oder die Tschechische Republik stellen, wo Staatsanwälte tatsächlich unabhängig agieren können. Umso wichtiger ist die Frage, wie es weitergeht. Die Parteienoligarchie tut sich bekanntlich äußerst schwer damit, einmal erlangten politischen Einfluß wieder abzugeben. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 05.08.2025
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