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11.000 Euro musste der YouTuber Tim Kellner wegen Beleidigung zahlen. Er hatte Videosequenzen nach Aussagen von bekannten Politikern gezeigt, in denen etwa das Wort „Fotze“ fiel. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Kellner jetzt abgelehnt.
Bereits 2023 wurde der YouTuber Timm Kellner wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro verurteilt – jetzt scheiterte er mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinen Videos hatte der rechte YouTuber nach einigen Aussagen bekannter Politiker Videos eingespielt, in denen verunglimpfende Worte gefallen waren.
„Ey, du kleine Fotze. Ey, du kleine Fotze, du Dreckige“, hieß es in diesen eingespielten Filmsequenzen etwa, die beispielsweise nach einer Einblendung der SPD-Politikerin Sawsan Chebli zu sehen waren (mehr dazu hier). Das Amtsgericht Detmold hatte darin mehrere Beleidigungen gesehen und deshalb bereits 2023 in drei von vier Anklagepunkten eine Schuld befunden. Insgesamt wurde eine Geldstrafe von 11.000 Euro angesetzt.
In zwei der drei Videos wurde das betreffende Zitat verwendet. Gegen den Videoproduzenten, der sich auf YouTube „Tim Kellner“ nennt, hatten Annalena Baerbock und auch Nancy Faeser Anzeige erstattet, letztere, weil sie als „Dampfnudel“ bezeichnet worden war. Das Landgericht Detmold sowie das Oberlandesgericht Hamm verwarfen die Berufung sowie die Revision im Juni und Dezember 2024. Das Urteil wurde somit rechtskräftig, es blieb bei der Strafe von 110 Tagessätzen zu je 100 Euro.
Und auch vor dem Bundesverfassungsgericht blieb das Urteil jetzt bestehen. Das höchste deutsche Gericht teilte am Donnerstag mit, die Verfassungsbeschwerde abgelehnt zu haben. Darin hatte sich Kellner auf Artikel 5 Absatz 1 sowie Absatz 3 des Grundgesetzes berufen. Darin heißt es unter anderem: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ und „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“.
Die Verfassungsbeschwerde zeige aber „weder eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit hinreichend auf“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Einmal habe Kellner nicht ausreichend vorgetragen, warum das Landgericht die Videos fälschlicherweise als „Schmähkritik“ eingeordnet haben soll. Und außerdem „wird die Frage, inwieweit das Vorliegen von Schmähkritik über die anerkannte Bedeutung in der Dogmatik der Meinungsfreiheit hinaus auch für die Kunstfreiheit erheblich ist, nicht erörtert“, so das Gericht.
Abschließend heißt es in der Pressemitteilung, dass Kellner sich „nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt“ habe, „dass das Landgericht zumindest eine hilfsweise Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der betroffenen Politikerinnen durchgeführt“ habe. Weil diese Abwägung aber getroffen wurde, sei es unerheblich, ob es sich um eine Schmähkritik handele.
Tim Kellner hat derzeit über 600.000 Abonnenten. Auf seinem YouTube-Kanal widmet er sich vor allem dem tagespolitischen Geschehen, das er kommentierend bewertet. Dafür nutzt er eben auch Sequenzen anderer Videos und Filme. Das Verfahren wegen Beleidigung war nicht seine erste juristische Auseinandersetzung. Bereits 2020 war er vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen worden, nachdem er Chebli als „islamische Sprechpuppe“ sowie „Quotenmigrantin der SPD“ bezeichnet hatte.
Quelle: Apollo News vom 28.08.2025
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