
Joachim Paul (AfD) bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde als unzulässig verworfen.
Der AfD-Politiker Joachim Paul darf endgültig nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an und wies sie als unzulässig zurück. Die Entscheidung wurde am Dienstag bekannt gegeben. Paul hatte versucht, über das höchste deutsche Gericht doch noch eine Zulassung zur Wahl zu erzwingen.
Bereits zuvor hatten sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entsprechende Eilanträge abgelehnt. Mit dem Karlsruher Beschluss ist der Rechtsweg auf Bundesebene verbraucht, eine Anfechtung ist nicht mehr möglich. Offen bleibt jedoch, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über eine weitere Verfassungsbeschwerde Pauls entscheiden wird. Doch auch hier stehen die Aussichten auf Erfolg für Paul wohl eher schlecht.
Mit sechs zu einer Stimme votierte der örtliche Wahlausschuss dafür, den AfD-Landtagsabgeordneten nicht zur Wahl zuzulassen, da Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Bemerkenswert ist dabei nicht zuletzt, dass Paul noch zu Jahresbeginn ohne Probleme bei den Landratswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis antreten konnte.
In der entscheidenden Sitzung trug Wahlleiterin und Interimsoberbürgermeisterin Jutta Steinruck ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes vor. Zuvor hatte sie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ebenso wie den Verfassungsschutz um eine Bewertung gebeten. Das Papier der Behörde listete mehrere Umstände auf, die als bedenklich gewertet wurden.
Unter anderem ein Treffen Pauls mit dem österreichischen Identitären-Chef Martin Sellner sowie seine Aussagen bei einem AfD-Forum in Ludwigshafen, wo er vom „Bevölkerungsaustausch“ im Stadtteil Hemshof sprach, seien demnach problematisch. Diese Hinweise genügten den Ausschussmitgliedern als Grundlage, um seine Verfassungstreue anzuzweifeln und ihm damit die Kandidatur zu verwehren. Es ist das erste Mal, dass es einem Landtagsabgeordneten verwehrt wird, an einer Kommunalwahl teilzunehmen.
Quelle: Apollo News vom 17.09.2025
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