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Ein polnisches Gericht verhindert die Auslieferung eines ukrainischen Verdächtigen in der Nordstream-Sprengung nach Deutschland. Ebenso wird seine Untersuchungshaft aufgehoben. Zuvor hatte sich Polens Premier Tusk gegen eine Auslieferung ausgesprochen.
Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines ukrainischen Verdächtigen im Fall der Sprengung der deutsch-russischen Pipelines Nordstream 1 und 2 am Freitag blockiert, wie die Presseagentur PAP meldet. Seit Ende September sitzt Wolodymyr Z. in polnischer Untersuchungshaft, nachdem er dort festgenommen wurde.
In Deutschland wirft ihm die Bundesstaatsanwaltschaft vor, Teil der Gruppe gewesen zu sein, die im September 2022 Sprengsätze an den Pipelines nahe der Ostseeinsel Bornholm verlegt hat und diese dort später sprengte. Konkret wird gegen Z. wegen gemeinschaftlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage ermittelt.
Dennoch sorgte der Bau der Pipelines für massive politische Spannungen – insbesondere zwischen Polen und Deutschland. Das hat bis heute Auswirkungen: Polens Premierminister Donald Tusk hat sich bereits nach der Verhaftung von Z. gegen eine Auslieferung des Verdächtigen ausgesprochen und Deutschland angegriffen: „Das Problem Europas, das Problem der Ukraine, das Problem Litauens und Polens ist nicht, dass Nord Stream 2 gesprengt wurde, sondern dass es gebaut wurde.“
Nun teilt ein Gericht die Meinung des Premierministers und blockiert die Auslieferung. Außerdem wurde die Untersuchungshaft in Polen aufgehoben – Z. ist nun wieder ein freier Mann. Damit tun die Richter es auch einem Fall aus Italien gleich: Dort wurde erst am Mittwoch ebenfalls die Auslieferung eines Nordstream-Verdächtigen nach Deutschland verhindert.
Quelle: Apollo News vom 17.10.2025
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