
Bern/Zürich. Außen-, aber auch innenpolitisch nähert sich die Schweiz in letzter Zeit verstärkt der EU an. Jetzt hat das eidgenössische Bundesamt für Polizei eine folgenschwere Änderung der Fahndungspraxis verfügt: ab sofort dürfen Polizeibeamte bei der Beschreibung gesuchter Personen keine Hautfarben-Angaben mehr in das Fahndungssystem Ripol eintragen. Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf die offizielle Beschwerde einer ausländischen Behörde.
Laut Schweizer Medienberichten stößt die Neuregelung in Polizeikreisen auf Widerstand. Die Bundesbehörden zeigen sich jedoch unbeeindruckt. Ein Sprecher erklärte: „Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert.“ Tatsächlich sei diese Angabe bereits zuvor kaum genutzt worden und in weniger als einem Prozent der Fahndungseinträge enthalten gewesen.
Hintergrund dieser Maßnahme sind anhaltende Diskussionen über sogenanntes „Racial Profiling“, das Linken auch in der Schweiz ein Dorn im Augen ist. Ein entscheidender Impuls kam von einem Vorfall im Jahr 2021, als ein Schweiz-Kenianer (sic!) am Züricher Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte daraufhin die Schweiz mit der Begründung, die nationalen Gerichte hätten nicht ausreichend geprüft, „ob diskriminierende Gründe die Ursache für die Personenkontrolle gewesen waren.“
Auch in Deutschland gibt es seit langem linke Kritik an vermeintlichem „Racial Profiling“. Berlin reagierte 2020 mit einem nach wie vor umstrittenen „Antidiskriminierungsgesetz“, das die Beweislast umkehrt: seither müssen Polizeibeamte nachweisen, daß keine Diskriminierung vorlag, anstatt daß Betroffene diese beweisen müssen. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 18.10.2025
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