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„Gute Idee“ Ex-Verfassungsrichter und Schattenfinanzminister Paul Kirchhof lobt „fachliche Qualität“ des AfD-Steuerkonzepts

Paul Kirchhof ist ein renommierter Steuerrechtsexperte und war Richter des Bundesverfassungsgerichts. (IMAGO/Funke Foto Services)

Das Steuerkonzept der AfD sei eine „gute Idee“, meint der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof – „politisch genehmer Antragsteller“ hin oder her. Die Steuerordnung müsse Leistung belohnen, Familien schützen und Gestaltungslücken schließen.

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat die „fachliche Qualität“ eines Antrags der AfD-Fraktion zur Vereinfachung des Steuerrechts gewürdigt. Die Autoren hätten sein „Konzept gelesen und weitergedacht“, erklärte der Steuerrechtler im Interview mit der Welt. Eine „radikale Steuerreform“ sei „kein Elitenprojekt“, sondern ein „Freiheitsprojekt für die Mitte“ und eine „gute Idee“.

Es brauche „eine Steuerordnung, die Leistung belohnt, Familien schützt und Gestaltungslücken schließt“, erklärte Kirchhof. Seinen Reformvorschlag legte er 2011 unter dem Titel „Bundessteuergesetzbuch“ ausformuliert auf gut 1.000 Seiten vor – das ist ein Bruchteil des Umfangs des heutigen Steuerrechts.

Kernforderungen waren die Senkung der Einkommensteuersätze auf maximal 25 Prozent und zur Gegenfinanzierung die Streichung fast aller Ausnahmen und Absetzmöglichkeiten. „Gut Verdienende“ sollten sich nicht mehr „‚arm rechnen‘ können“, sondern mit „realen 25 Prozent“ belastet werden. Die CDU griff eine Frühfassung des Konzepts im Wahlkampf 2005 teilweise auf. Angela Merkel machte Kirchhof damals zum Schattenfinanzminister für ein schwarz-gelbes Kabinett.

Auf die Frage, ob sich Friedrich Merz in letzter Zeit bei ihm gemeldet habe, antwortete Kirchhof, „eine radikale Vereinfachung des Steuersystems wäre heute notwendiger denn je.“ Merz, der Erfinder der Bierdeckelsteuer, habe aber „gegenwärtig sicherlich dringlichere Aufgaben“, vermutet der Staatsrechtler.

In einem Punkt setzt sich Kirchhof inhaltlich von der AfD ab: Die Erbschaftsteuer sei „eine Frage der Gerechtigkeit.“ Anders als die AfD will der Steuerrechtler diese Steuerart nur für Ehegatten abschaffen, für alle anderen jedoch beibehalten. Eine Erbschaftsteuer sei „eine Frage der Gerechtigkeit“, die mit „klaren Freibeträgen“ und einem „einheitlichen, transparenten Steuersatz“ kombiniert mit Stundungsmöglichkeiten gestaltet sein soll.

Schon 2005 sei ausschließlich die Kommunikation der Vorschläge zur Steuervereinfachung falsch gewesen – „der Fehler lag nicht in der Sache“, so Kirchhof. Da man den Wahlkreiskandidaten der Union „den Kern der Idee“ nicht vermittelt hätte, konnten diese ihn auch nicht verteidigen. Im Finanzausschuss wurde der AfD-Antrag schon im September verworfen. Er hat – wie alle Anträge aus den Reihen der Opposition – keine Chance, eine Mehrheit im Bundestag zu finden.

Als weltfremden „Professor aus Heidelberg“ verspottete Gerhard Schröder Paul Kirchhof im Wahlkampf 2005. Für die dann folgende große Koalition stand er als Finanzminister nicht zur Verfügung und widmete sich weiterhin wissenschaftlich dem Steuerrecht. Später wurde auch sein Bruder Ferdinand Kirchhof Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: Apollo News vom 06.11.2025

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