
Das Steuerkonzept der AfD sei eine „gute Idee“, meint der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof – „politisch genehmer Antragsteller“ hin oder her. Die Steuerordnung müsse Leistung belohnen, Familien schützen und Gestaltungslücken schließen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat die „fachliche Qualität“ eines Antrags der AfD-Fraktion zur Vereinfachung des Steuerrechts gewürdigt. Die Autoren hätten sein „Konzept gelesen und weitergedacht“, erklärte der Steuerrechtler im Interview mit der Welt. Eine „radikale Steuerreform“ sei „kein Elitenprojekt“, sondern ein „Freiheitsprojekt für die Mitte“ und eine „gute Idee“.
Es brauche „eine Steuerordnung, die Leistung belohnt, Familien schützt und Gestaltungslücken schließt“, erklärte Kirchhof. Seinen Reformvorschlag legte er 2011 unter dem Titel „Bundessteuergesetzbuch“ ausformuliert auf gut 1.000 Seiten vor – das ist ein Bruchteil des Umfangs des heutigen Steuerrechts.
Auf die Frage, ob sich Friedrich Merz in letzter Zeit bei ihm gemeldet habe, antwortete Kirchhof, „eine radikale Vereinfachung des Steuersystems wäre heute notwendiger denn je.“ Merz, der Erfinder der Bierdeckelsteuer, habe aber „gegenwärtig sicherlich dringlichere Aufgaben“, vermutet der Staatsrechtler.
Auch zur AfD habe Kirchhof keinen Kontakt – dennoch fällt sein Name in dem Fraktionsantrag immer wieder. „Ob ein Vorschlag von einem politisch genehmen Antragsteller eingereicht wird“, dürfe aus seiner Sicht keine Rolle spielen. „Gute Ideen werden nicht schlecht, weil sie von einer ungeliebten Partei vorgetragen werden.“ Schon in ihrem allerersten, vierseitigen Wahlprogramm von 2013 forderte die AfD „eine drastische Vereinfachung des Steuerrechts in Anlehnung an das progressiv wirkende Kirchhofsche Steuermodell.“
Schon 2005 sei ausschließlich die Kommunikation der Vorschläge zur Steuervereinfachung falsch gewesen – „der Fehler lag nicht in der Sache“, so Kirchhof. Da man den Wahlkreiskandidaten der Union „den Kern der Idee“ nicht vermittelt hätte, konnten diese ihn auch nicht verteidigen. Im Finanzausschuss wurde der AfD-Antrag schon im September verworfen. Er hat – wie alle Anträge aus den Reihen der Opposition – keine Chance, eine Mehrheit im Bundestag zu finden.
Paul Kirchhof wurde 1975 Professor für Öffentliches Recht, zunächst in Münster, später in Heidelberg, wo er das Institut für Finanz- und Steuerrecht leitete. Als Verfassungsrichter auf Vorschlag der CDU prägte Kirchhof ab 1987 Entscheidungen zur Begrenzung der Steuerlast und zur Entlastung von Familien. Auch die Ansicht, das Bundesverfassungsgericht dürfe Normen der EU auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen, hat der Staatsrechtler mitgeprägt.
Als weltfremden „Professor aus Heidelberg“ verspottete Gerhard Schröder Paul Kirchhof im Wahlkampf 2005. Für die dann folgende große Koalition stand er als Finanzminister nicht zur Verfügung und widmete sich weiterhin wissenschaftlich dem Steuerrecht. Später wurde auch sein Bruder Ferdinand Kirchhof Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: Apollo News vom 06.11.2025
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