Meinung •

Die grüne Innenpolitikerin Lamya Kaddor fordert, Deutschland solle sich um die Rücknahme von IS-Dschihadisten mit deutschem Pass kümmern. Denn „wer Straftäter abschieben will, sollte die eigenen auch zurücknehmen!“, so die Bundestagsabgeordnete auf X.
Während man in der CDU noch damit beschäftigt ist, den kommunikativen Scherbenhaufen von Außenminister Johann Wadephul nach seinem Syrienbesuch aufzukehren, meldet sich dessen grüne Reisebegleitung mit einer ganz eigenen Forderung zu Wort: Deutschland solle sich um die Rücknahme von IS-Dschihadisten mit deutschem Pass kümmern, fordert die Islamwissenschaftlerin und Bundestagsabgeordnete der Grünen, Lamya Kaddor.
„Wer Straftäter abschieben will, sollte die eigenen auch zurücknehmen!“, schreibt die Islamwissenschaftlerin dazu auf X. Doch wie steht die Innenpolitikerin, die als Schirmherrin eines parlamentarischen Frühstücks mit dem Verein Grüner Vogel und den Angehörigen deutscher IS-Anhänger fungierte, zu Abschiebungen nach Syrien?
In einem SPIEGEL-Interview beschreibt sie zunächst die Reise mit Außenminister Wadephul nach Syrien. Dabei beweist sie, dass selbst Wadephul noch im Bereich der ungeschickten Kommunikation dazulernen kann: „Das Ausmaß der Zerstörungen ist extrem. (…) Mich erinnerte das nicht nur an Bilder vom Ende des Zweiten Weltkriegs, sondern auch an Gaza.“
Zu denjenigen Abschiebungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden – „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ – äußert sich die Grüne so: „Zu glauben, man könnte jetzt massenhaft abschieben, verkennt die Realität vor Ort.“ Es gebe jedoch bestimmte Viertel in Damaskus mit funktionierenden Schulen. Dorthin könne man zurückkehren; die Debatte um Abschiebungen schrecke aber Fachkräfte ab, es bräuchte endlich eine Willkommenskultur.
Auf Nachfrage, was denn an den Rückführungsplänen Dobrindts falsch sei, antwortet die Islamwissenschaftlerin ausweichend: Der Innenminister solle selbst einmal nach Syrien reisen, sie würde auch bei der Vorbereitung helfen. Diese Spitze reicht vielleicht für Beifall aus der eigenen Blase, überzeugend ist die Antwort aber nicht.
Dass Abschiebungen nach Syrien generell durchaus möglich sind, zeigt auch die jüngere Rechtsprechung. So entschied das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in einem Verfahren über den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft eines kurdischen Syrers: „Die den Zuerkennungsbescheid des Bundesamts [für Migration und Flüchtlinge] vom 06.04.2016 tragenden Umstände – eine in Syrien drohende Verfolgung aus (unterstellter) oppositioneller Überzeugung aufgrund des Wehrdienstentzugs des Klägers – sind dauerhaft weggefallen.“
In ähnlicher Manier urteilte auch das VG Köln im September, im Fall eines Klägers aus Nordostsyrien: „Nicht jeder syrische Staatsangehörige hat Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland.“ Weiter teilte das Gericht mit: „Dem Kläger droht keine Verfolgung durch das Assad-Regime, weil dieses inzwischen als Verfolgungsakteur ausscheidet. Auch eine Verfolgung durch die neue Übergangsregierung in Damaskus oder durch DAANES droht dem Kläger nicht.“ DAANES ist die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyrien, gemeint ist die kurdische Region Rojava.
Selbst in dem Verfahren eines syrischen Alawiten entschied das Verwaltungsgericht Bremen: „Eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht dem Kläger ferner nicht deshalb, weil er den Alawiten angehört. Nach derzeitiger Auskunftslage kann eine sog. Gruppenverfolgung der Alawiten (noch) nicht angenommen werden.“
Der Sturz des Assad-Regimes und die Machtübernahme al-Sharaas sind also in den Entscheidungen der Gerichte in Deutschland angekommen. Bei aller Betonung auf die Einzelfallentscheidung nimmt der Duktus einer allgemeinen Verfolgung doch ab. Ob sich dies auch wirklich für die Minderheiten in Syrien bewahrheitet, wie etwa für Drusen, Christen oder Alawiten, wird sich indes noch zeigen müssen. Mit den allgemeinen Ansichten Frau Kaddors scheint hier jedoch eine Diskrepanz zu existieren.
Für Irritationen sorgt auch ihr ständiger Ruf nach einer „neuen Willkommenskultur“. Einerseits bringt sie diesen mit dem Fachkräftemangel, andererseits mit Abschiebungen in Verbindung. Damit sorgt sie genau für die Vermischung der beiden Themen, die für eine sachliche Debatte eigentlich getrennt gehören. Dass Frau Kaddor gerade diesen von Naivität und fehlgeleitetem Pathos triefenden Begriff aus der Mottenkiste des Kitschs der Flüchtlingskrise zu neuem Leben erwecken will, ist bezeichnend für die Politik der grünen Innenpolitikerin. Und Außenminister Wadephul übernahm sogar jüngst das Wording im Zuge seines Anwerbens für Fachkräfte aus dem Ausland.
Doch was könnte am Ende bei Kaddors Positionen herauskommen? Rückführungen nach Wünschen des Innenministers nach Syrien fänden nicht statt, während Deutschland radikale Dschihadisten aufnimmt? Das kann doch nicht im Interesse der inneren Sicherheit Deutschlands sein. Natürlich ist es durchaus ein Problem, wie man mit den deutschen Staatsbürgern, die für die Terrororganisation Islamischer Staat in den Krieg zogen und nun in Gefangenschaft in Syrien sitzen, umgehen soll.
Davon aber auszugehen, dass diese Terroristen lammfromm in ihre Heimat zurückkehren oder dass alle Dschihadisten einen Gerichtsprozess durchlaufen, an dessen Ende die lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung steht, ist schlicht naiv. Wer jedoch Abschiebungen nach Syrien ablehnt und gleichzeitig die Aufnahme von Terroristen fordert, der macht sich als Innenpolitiker mehr als unglaubwürdig.
Quelle: Apollo News vom 07.11.2025
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