Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Sachsen – Um Extremisten in der Justiz zu verhindern: Verfassungstreueprüfung für Schöffen geplant

In Sachsen sollen Schöffen künftig eine Verfassungstreueprüfung durchlaufen (imago images/Björn Trotzki)

In Sachsen soll künftig die Verfassungstreue von Schöffen verbindlich überprüft werden. Hierdurch wolle man Schöffen, die ein extremistisches Weltbild vertreten, verhindern.

Wer sich aktuell in Sachsen um das Amt eines Schöffen bewirbt, muss lediglich einen Fragebogen ausfüllen – mit Angaben zu Name, Geburtsdatum und Beruf – sowie bestätigen, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vorliegt. Eine Prüfung der Verfassungstreue ist jedoch bislang nicht vorgesehen.

Der aus Sachsen stammende Vorschlag will jedoch genau das ändern: Künftig soll die Loyalität zur Verfassung verpflichtend überprüft werden. Bislang gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Verfassungstreue von Schöffen ins Visier nimmt. Mit dem Vorstoß will Sachsen offenbar auch gegen rechte Schöffen vorgehen. In Erfurt war in einem Prozess gegen Schleuser eine Schöffin beteiligt, die rechte Demonstrationen mit organisiert und an einem NPD-Treffen teilgenommen hatte. In Stuttgart wiederum sorgte ein Schöffe für Schlagzeilen, der zuvor über Jahre Mitglied einer Rechtsrockband gewesen war.

Der Soziologe Johannes Kiess warnte in dem Zusammenhang gegenüber dem MDR sogar davor, dass rechte Schöffen Gerichte systematisch unterwandern könnten. Es hätte rechte Kampagnen gegeben, die dazu aufgefordert hätten, sich um Schöffen-Ämter zu bewerben. „Wenn jemand mit einem verfassungswidrigen Weltbild in einem Schöffengericht sitzt, torpediert das den demokratischen Rechtsstaat und hüllt ihn von innen aus“, so Kiess.

Claudia Kitzig, Vizepräsidentin des Bundesverbands ehrenamtlicher Richter und selbst Schöffin, begrüßt die geplante Änderung ebenfalls. Sie geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert, dass Bewerber ihre Daten vom Verfassungsschutz überprüfen lassen sollen. Gleichzeitig hält Kitzig die Gefahr, dass Personen mit extremistischen Ansichten in das Amt gelangen, für überschaubar. Schließlich würden Urteile an den Gerichten stets gemeinsam mit zwei Schöffen und den Berufsrichtern gefällt.

Quelle: Apollo News vom 09.11.2025

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