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Vier Abgeordnete des Bündnis Sahra Wagenknecht in Brandenburg haben am Dienstag ihre Partei verlassen – mitten im Streit über zwei Medienstaatsverträge und wenige Tage vor der entscheidenden Landtagssitzung. Jouleen Gruhn, Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon sprechen von „autoritären Tendenzen“
Vier Landtagsabgeordnete der Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Brandenburger Landtag haben ihren Austritt aus der Partei erklärt. Das berichteten zunächst Tagesspiegel und Nordkurier. Die Abgeordneten Jouleen Gruhn, Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon kündigten zugleich an, ihre Mandate weiterhin wahrnehmen und zunächst in der Fraktion bleiben zu wollen. Laut der Deutschen Presse-Agentur planen die vier, als „parteilose“ Abgeordnete tätig zu sein.
Die vier unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung, in der sie ausführen: „Autoritäre Tendenzen prägen zunehmend mehr das innerparteiliche Klima, der Druck auf Abgeordnete wächst, während offene Diskussionen und die Einbindung unterschiedlicher Stimmen in den Hintergrund treten.“ Zudem heißt es: „Es dominieren radikalisierte Positionen – ein Kurs, der weder dem Anspruch einer pluralistischen Bewegung noch dem einer demokratischen Partei gerecht wird.“
Zuvor war es in der Koalition und innerhalb der BSW-Fraktion bereits zu einem offenen Bruch gekommen. Auslöser war die Kontroverse um zwei Medienstaatsverträge, mit denen das Land Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und im Jugendmedienschutz umsetzen will. Während das Kabinett den Vorlagen zugestimmt hatte, kündigte die BSW-Fraktion ihre Ablehnung an. „Wir sind nach einer ausgewogenen Debatte zum Entschluss gelangt, dass unsere Fraktion mehrheitlich gegen die Medienänderungsstaatsverträge stimmen wird“, sagte Fraktionsvorsitzender Niels-Olaf Lüders auf einer Pressekonferenz.
Innerhalb der Fraktion ist Lüders wegen dieser Linie unter Druck geraten. Am Dienstag wurden Misstrauensanträge gegen den gesamten Fraktionsvorstand gestellt. Sollte die Fraktion im Plenum entsprechend ihrer internen Abstimmung votieren, würden die 32 SPD-Abgeordneten für die Verträge stimmen, die 30 Abgeordneten der AfD dagegen. In diesem Fall stünden 34 Ja-Stimmen 39 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegenüber. Entscheidend wären damit die Stimmen der zwölf CDU-Abgeordneten.
Quelle: Apollo News vom 11.11.2025
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