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MIGRATION – Schweiz: Zuwanderung wird trotz Volksabstimmung nicht begrenzt

Die Schweiz folgt den EU-Vorgaben und verzichtet auf eine Obergrenze bei der Zuwanderung.

Die Schweiz folgt bei der Zuwanderung den EU-Vorgaben. (Foto: dpa)

Die Schweiz wird die Zuwanderung nicht so begrenzen, wie dies in einer Volksabstimmung gefordert wurde. Statt der ursprünglich vorgesehenen festen Quoten für EU-Ausländer entschied das Parlament am Freitag, bereits im Land befindliche Arbeitskräfte bei der Besetzung offener Stellen zu bevorzugen. Mit dieser Lösung hofft die Schweiz, einen Bruch mit der Europäischen Union (EU) zu vermeiden. „Auf den ersten Blick geht das Gesetz in die richtige Richtung“, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission laut Reuters.

Die Schweizer hatten sich 2014 für eine Zuwanderungsbegrenzung ausgesprochen. Mit Obergrenzen würde das Land aber gegen bilaterale Verträge mit der EU verstoßen. Um einen Streit mit dem wichtigen Handelspartner zu vermeiden, beschloss das Parlament nun eine mildere Variante. In Zukunft kann die Regierung Firmen in Regionen und Branchen mit einer hoher Arbeitslosigkeit dazu verpflichten, offene Stellen bei den Arbeitsämtern zu melden und qualifizierte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Die Firmen sind aber nicht dazu verpflichtet, einheimische Bewerber einzustellen. Die Regelung muss jetzt noch im Detail ausgearbeitet werden und dürfte im Verlauf von 2017 in Kraft treten.

Es sei ein gutes Zeichen, dass die Schweiz den Zugang zu Stellen für EU-Bürger nicht beschränke, erklärte der Sprecher. Die EU werde den Entscheid in den nächsten Tagen genauer unter die Lupe nehmen und auch Rücksprache mit den 28 EU-Mitgliedsländern halten. Auch seien Gespräche von Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker mit dem Schweizer Präsidenten Johann Schneider-Ammann vorgesehen. Auf den 22. Dezember ist zudem ein Treffen zwischen Vertretern der EU und der Schweiz angesetzt.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 16.12.2016

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