Personen, die in einer terroristischen Vereinigung aktiv gewesen sind, können einem EuGH-Urteil zufolge vom Asyl ausgeschlossen werden.
Dies gelte auch dann, wenn sie selbst keine Terrorakte begangen hätten, stellten die Richter in Luxemburg fest. Die Verweigerung des Asyls sei zum Beispiel grundsätzlich rechtens, wenn der Betreffende mitgeholfen habe, andere zum Begehen von Terrorakten einzuschleusen.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall aus Belgien. Dort hatte ein Marokkaner Asyl beantragt, der wegen der Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war.
Quelle: Deutschlandfunk vom 31.01.2017
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