Die große Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Wierum hat beide Haftbefehle gegen die Angeklagten Adel Z. (27) aus Algerien und Mohamed B. (27) aus Marokko „mangels dringendem Tatverdacht“ aufgehoben.
Die beiden konten das Gerichtsgebäude als freie Männer verlassen. Der Prozess wird am 2. März fortgesetzt. Wahrscheinlich gibt es dann ein Urteil – Freispruch!
Den Nordafrikanern wurde in der Anklage schwere Brandstiftung vorgeworfen. Adel Z., so der Vorwurf, solle in der Flüchtlingsunterkunft eine Matratze angezündet haben, Mohamed B. solle mehrfach zum Niederbrennen der Halle aufgefordert haben.
Bei dem Inferno entstand ein Sachschaden von zehn Millionen Euro, den Angeklagten drohten bis zu 15 Jahre Haft. Doch die Beweisaufnahme im Prozess, der am 16. Januar begann, weckte zunehmend Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten.
Zeugenaussagen während der sieben Verhandlungstage fielen ganz anders aus, als sie bei der Polizei protokolliert wurden. Eine mögliche Ursache – Übersetzungsfehler.
So sagte jetzt ein „Zimmergenosse“ von Adel Z. aus. Demnach war der Angeklagte just zur Tatzeit mit ihm zusammen – damit würde er als Brandstifter ausscheiden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nahmen diese Aussage zum Anlass für ein so genanntes „Rechtsgespräch“ hinter verschlossenen Türen.
Ergebnis: Die Haftbefehle wurden aufgehoben.
Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 02.03.2017
Posted on März 2, 2017 von indexexpurgatorius