Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

USA und Natostreitkräfte brechen erneut 2plus4-Vertrag und deutsche Gesetze oder was macht eine amerikanische Militärkolonne auf der Autobahn A10 bei Storkow?

Am 13.05.2017 kurz nach 10 Uhr fuhr einer unserer Journalisten an der Anschlußstelle Storkow in Brandenburg auf die A10.

Aufgrund einer entsprechend großen Lücke fuhr er direkt zwischen Fahrzeuge der sogenannten Bündnispartner der Nato.

Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw von 60 km/h wurde er von den restlichen in einer nichtgekennzeichneten Kolonne fahrenden Fahrzeugen, somit auch den Militär-Lkw und auch den Gefahrguttransportern, mit über 80 km/h überholt.

Nach wenigen Minuten fuhren die Fahrzeuge einschließlich der Lkw und Gefahrguttransporter mit über 100 km/h.

Seine Mitfahrer haben einige Fotos der gegen den 2plus4-Vertrag verstoßenden Militärs gemacht, um den Vorgang nach Völkerrecht zu dokumentieren.

Aufgrund des erlebten stellen sich hier einige Fragen;

1. waren die Verkehrsschilder zu unkenntlich oder falsch aufgestellt, das diese Militärpersonen die Geschwindigkeit nicht einhielten?
2  waren die Verkehrsschilder überhaupt gültig?
3. von wem waren sie beauftragt und befugt worden das Territorium von Mitteldeutschland zu verletzen?
4. Befindet sich die Bundesrepublik im Kriegszustand?
5. Ist die Straßenverkehrsordnung überhaupt noch gültig?

Im Artikel 5 des Zwei-plus-vier-Vertrages aus dem Jahr 1990 heisst es :

(3) Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.

Entweder gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach wie vor nicht, oder es gilt weiterhin trotzdem Besatzungsrecht oder Beide Sachverhalte sind relevant?

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.05.2017

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