Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Der Brandenburger, der ein Türke ist – Freispruch nach vierstündiger Vergewaltigung

Erst jetzt wird nach und nach ein weiterer Justizskandal aus Brandenburg/Havel publik. Das dortige Gericht sprach einen 23-jährigen Türken vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dabei hatte dieser über vier Stunden sein Opfer terrorisiert und malträtiert.

Quelle: pixabay.com
Veröffentlicht:
von Redaktion (mk)

Das Bericht, so schrieb es die »Märkische Allgemeine« am 20. April 2017, sah es zwar als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer über vier Stunden lang gewalttätig gegen sein Opfer vorgegangen war und die Frau zum Sex gezwungen habe. Aber, so Richterin und Schöffen, der Tat fehlte der Vorsatz. Der Peiniger, so die Richterin, habe »wahrscheinlich nicht gewusst, was er der Frau antat.«

Fest steht, dass er sein Opfer derart missbrauchte und verletzte, dass die Frau noch Wochen nach dieser schrecklichen Tat nicht vernünftig laufen konnte; von den seelischen Verletzungen einmal ganz abgesehen. Noch schwerer aber dürfte die Begründung des Gerichts für das Opfer zu verdauen sein: es sei durchaus möglich, dass der Täter mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat.

Noch eine kleine Anmerkung zu der Berichterstattung in der MAZ: im Einleitungstext wird der Täter als »Brandenburger« bezeichnet. Und sein Alter wird mit 23 Jahren angegeben. Erst wesentlich später, quasi nebenbei im Text, erfährt der Leser, dass es sich bei dem Vergewaltiger um einen Türken handelt. Wenn er Türke ist, dann sollte er auch als Türke bezeichnet werden. Eine Maus, die bei einem Bauern in einem Kuhstall lebt, bleibt trotzdem eine Maus – und wird nicht zu einer Kuh.

Quelle: freiewelt.net vom 19.05.2017

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