- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (dpa/picture Alliance Fotograf Peter Endig)
Das #Bundesverwaltungsgericht in #Leipzig hat in einer #Grundsatzentscheidung die #Abschiebung zweier #Gefährder gebilligt.
Die Richter bestätigten im Hauptverfahren, dass die nach #Nigeria beziehungsweise #Algerien abgeschobenen Männer dort nicht unmenschlich behandelt würden. Die beiden hatten gegen ihre #Abschiebung geklagt. Sie waren vor sechs Monaten in ihrer Geburtsstadt #Göttingen bei einer Razzia festgenommen und als islamistische Gefährder eingestuft worden. #Niedersachsen schob die beiden ab und nutzte dazu erstmals Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Er erlaubt die Abschiebung eines Ausländers, wenn von ihm terroristische oder andere Gefahr ausgeht. Nach Überzeugung der Richter waren die beiden Verdächtigen in der radikal-islamischen Szene in #Deutschland verankert und hatten mehrfach mit Gewalt gedroht. Der niedersächsische Innenminister #Pistorius begrüßte das Urteil und erklärte, sein Land werde auch in Zukunft konsequent gegen Extremisten vorgehen.
(Az: 1 A 2.17 und 1 A 3.17)
Quelle: Deutschlandfunk vom 23.08.2017