18.11.2015
Udo Ulfkotte
Schon mehrfach hat es Versuche gegeben, Ferienhäuser und nicht belegte Ferienwohnungen auch gegen den erklärten Willen der Eigentümer zwangsweise mit Asylanten zu belegen. Doch in aller Stille geht man nun noch erheblich weiter und bricht dabei das Grundgesetz.