Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Obamacare: US-Gesundheitsreform bleibt vorerst in Kraft

 

Der Streit um „Obamacare“ geht weiter. (AFP / Brendan Smialowski)

 

Das Urteil eines US-Bundesrichters, das die Gesundheitsreform „Obamacare“ für verfassungswidrig erklärt hatte, tritt vorerst nicht in Kraft.

Der Richter im texanischen Fort Worth setzte seinen eigenen Beschluss aus, um Berufungsklagen zu ermöglichen. Er halte die Gesundheitsreform zwar nach wie vor für verfassungswidrig, betonte er. Die Anordnung solle aber nicht sofort in Kraft treten, da viele Amerikaner ansonsten mit großer Unsicherheit konfrontiert würden.

Obamacare war 2010 verabschiedet worden. Das Gesetzespaket sieht staatliche Beihilfen für Geringverdiener vor, schützt Menschen mit chronischen Krankheiten vor Diskriminierung und schreibt Mindestleistungen für alle Krankenversicherungen vor.

Quelle: Deutschlandfunk vom 31.12.2018


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen