Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Verfassungsschutz akzeptiert AfD-Urteil des Landgerichts Köln

 

Foto: Collage
 

Köln – Nun, nachdem der Skandal durch alle Medien gepusht wurde, der Schaden eigentlich nicht mehr gut zu machen ist, knickt das BfV anscheinend ein: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 26. Februar akzeptiert, das dem Inlandsnachrichtendienst die öffentliche Bezeichnung der Partei als „Prüffall“ untersagt hat. Das BfV werde gegen diese Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag mit.

„Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen `Der Flügel` und `Junge Alternative` zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen“, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang zu der Entscheidung. Der Präsident des Verfassungsschutzes hatte die Bezeichnung bei einer Pressekonferenz in Berlin am 15. Januar verwendet, in der er angekündigt hatte, dass die Gesamtpartei AfD als „Prüffall“ bearbeitet werde, die Junge Alternative (JA) und die Sammelbewegung der AfD „Der Flügel“ hingegen zum Verdachtsfall erklärt würden. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht nach den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Quelle: journalistenwatch.com vom 08.03.2019 


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