Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Staatsanwaltschaft Lüneburg – Tod eines Soldaten nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen

 

Soldaten auf einem Übungsmarsch. (imago stock&people)

Der Tod eines Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster vor zwei Jahren ist nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg teilte mit, der Tod des 21-Jährigen sei für dessen Vorgesetzten und eine Ausbilderin nicht vorhersehbar gewesen. Dies hätten die Ermittlungen ergeben. Bei der Ausbilderin liege im Fall eines weiteren kollabierten Soldaten allerdings fahrlässige Körperverletzung vor, da sie den Zusammenbruch des Offiziersanwärters hätte vorhersehen müssen.

Insgesamt vier Soldaten waren im Juli 2017 während eines Marsches bei sommerlichen Temperaturen mit Hitzschlag kollabiert. Der 21-Jährige starb zehn Tage später.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.04.2019 


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