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PARTEIEN – Verfassungsschutz lehnt Beobachtung der AfD ab

Der Verfassungsschutz hat die von Justizminister Maas ins Gespräch gebrachte Beobachtung der AfD abgelehnt. Die Parteien müssten sich selbst mit ihren Mitbewerbern auseinandersetzen. Staatliche Behörden sollen nicht in den demokratischen Diskurs eingreifen.

Der Verfassungsschutz will die AfD von Frauke Petry nicht beobachten. (Foto: dpa)

Der Verfassungsschutz sieht auch nach den jüngsten Vorfällen in Sachsen keinen Grund zur Überwachung der Alternative für Deutschland (AfD). «Der Maßstab zur Beobachtung von politischen Parteien ist sehr hoch», betonte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, am Montag bei der dpa-Chefredakteurskonferenz in Berlin. «Wir sehen es in allererster Linie als eine Aufgabe der Parteien, sich untereinander und miteinander auseinanderzusetzen.» Es sei nicht Sache der Verfassungsschutzbehörden, «in den demokratischen Diskurs der Parteien einzugreifen», sagte Maaßen.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuvor dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, die AfD sei «längst auf dem Weg dahin, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden». Wer an der Grenze auf Flüchtlinge schießen lassen wolle, vertrete menschenfeindliche Positionen.

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Der Verfassungsschutzpräsident sagte auf die Frage, ob seine Behörde angesichts der personellen Belastung durch den Kampf gegen den islamistischen Terror überhaupt Zeit für eine Beobachtung der AfD hätte: «Wenn’s notwendig ist, werden wir auch die notwendigen Prioritäten setzen.» Der Verfassungsschutz habe beispielsweise ja auch maßgeblich Vorarbeit für das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht geleistet.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 22.02.2016

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