Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

„Alan Kurdi“ – Bootsflüchtlinge dürfen an Land

Das Rettungsschiff „Alan Kurdi“ in den Gewässern vor Libyen (Fabian Heinz / Sea-eye.org/ AP /d pa)

Die an Bord des Rettungsschiffes „Alan Kurdi“ ausharrenden Migranten dürfen in Malta an Land gehen, um dann in andere EU-Länder gebracht zu werden. Wie die maltesische Regierung mitteilte, dürfen die Menschen nicht in Malta bleiben. Sie würden die Menschen von Deutschland, Frankreich, Portugal und Luxemburg aufgenommen.

Die „Alan Kurdi“ erhalte aber keine Genehmigung, in maltesische Häfen einzulaufen. Die Migranten werden den Angaben zufolge von maltesischen Schiffen übernommen und in einen Hafen gebracht.

Das Schiff der deutschen Hilfsorganisation „Sea Eye“ hatte am 3. April 64 Menschen vor der libyschen Küste aus einem Schlauchboot gerettet und seitdem einen Hafen in der EU gesucht, um dort einlaufen zu können. Italien weigerte sich und erklärte, die Bundesrepublik sei zuständig, weil es sich um ein deutsches Schiff handele.

Auch Malta wollte die Migranten zunächst nicht an Land lassen und pochte auf eine Verteilung der Menschen. Maltas Ministerpräsident Muscat hatte erklärt, „Sea-Eye“ hätte die Migranten nach Tunesien bringen sollen, da dort der bei der Rettungsaktion nächstgelegene Hafen gewesen sei.

Medizinische Notfälle an Bord

Die Bedingungen an Bord hatten sich in den vergangenen Tagen verschlechtert. Mehrere Menschen waren wegen gesundheitlicher Probleme von Bord gebracht worden, darunter auch ein Mitglied der Crew.

Am Donnerstag hatten die Internationale Organisation für Migration sowie die UNO in einer gemeinsamen Mitteilung „tiefe Besorgnis“ angesichts der Situation auf dem Schiff geäußert. Es müsse absolute Priorität sein, Menschenleben im Meer zu retten und einen sicheren Hafen zu gewährleisten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 14.04.2019 


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