Nach Einschätzung von Bundestagspräsident Schäuble hat die AfD keinen Rechtsanspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament.
Der #CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur, es gebe lediglich eine Verabredung in der Geschäftsordnung des Bundestags, wonach jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne. Wenn ein Bewerber nicht die nötige Mehrheit erhalte, könne er nicht Vizepräsident werden, ergänzte Schäuble. An der Formulierung sei nichts unklares.
Bislang hatte die AfD drei Kandidaten für das Amt nominiert. Keiner von ihnen erhielt die notwenige Mehrheit. Die Partei kündigte deshalb damit, nun in jeder Sitzungswoche einen Bewerber zur Wahl zu stellen. Der Fraktionsvorsitzende #Gauland erklärt zudem, die #AfD werde prüfen lassen, ob es rechtliche Konsequenzen habe, wenn nicht alle Posten im Bundestagspräsidium besetzt seien.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.04.2019