Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Vorbildliche Wohnungspolitik: ÖVP-/FPÖ-Regierung will „Österreicher zuerst“ bei Sozialwohnungen berücksichtigen

20. April 2019

NATIONAL

Wien. „Österreicher zuerst“ – diese Richtschnur soll im Nachbarland künftig bei der Vergabe von Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften gelten. Eine entsprechende Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) plant jetzt die ÖVP-/FPÖ-Regierung. Demnach sollen Sozialwohnungen künftig vorrangig österreichischen Staatsbürgern (und EU-Bürgern) zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungsbauunternehmen haben künftig jährlich über ihre entsprechende Vergabepolitik zu berichten.

Konkret soll künftig bei der Vergabe von Sozialwohnungen auch überprüft werden, wie sehr sich der Bewerber bereits in die Gesellschaft integriert hat. Zu belegen ist dies durch entsprechende Zeugnisse des Österreichischen Integrationsfonds. Vorbild sind Regelungen, die bereits im Rahmen der oberösterreichischen Wohnbauförderungsbestimmungen existieren.

Damit die Regelung nicht vom österreichischen Verfassungsgericht gekippt werden kann, will die Regierung vorbauen und bestimmte Personengruppen (Behinderte, ältere Menschen) von der Neuregelung ausnehmen.

Hauptargument für den Kurswechsel in der Wohnungspolitik ist, daß die Regierung mit ihrer Maßnahmen die Entstehung von Parallelgesellschaften im sozialen Wohnbau eindämmen will. Konkret richtet sich die Initiative gegen das rot-grün regierte Wien und die dort praktizierte demonstrative Multikulti-Wohnungspolitik.

Offen ist allerdings, wie sehr sich die Neuregelung in der Praxis auswirken wird. Laut einer Statistik der Sozialbau AG haben derzeit 38 Prozent der Mieter bei Neubezug Migrationshintergrund. Mit 15 Prozent machen die türkischstämmigen Mieter in dieser Gruppe den größten Anteil aus. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 20.04.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen