27. April 2019
- Senderegie beim ZDF in Mainz (dpa/Andreas Arnold)
Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen.
Wie die „Rhein-Zeitung“ berichtet, hat das Verwaltungsgericht Mainz einer Klage des Senders stattgegeben. Nach Meinung des ZDF verstößt der NPD-Spot gegen allgemeine Strafgesetze. In Deutschland lebende Ausländer würden darin verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde angegriffen. Der Spot sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, erklärte das ZDF.
Wie das Blatt weiter berichtet, ist eine Beschwerde der NPD gegen das Urteil vor der nächsthöheren Instanz gescheitert.
Rundfunksender sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Wahlwerbespots der Parteien auszustrahlen. In diesem Fall hat jedoch auch das Deutschlandradio einen NPD-Spot abgelehnt. Nach Ansicht unseres Senders erfüllt er den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Partei hat die Möglichkeit, eine neue, rechtlich unbedenkliche Version einzureichen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 27.04.2019