Das Kanzleramt hat einem Medienbericht zufolge den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz zur Grundsteuer endgültig gestoppt.
Er werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, schreibt die „Bild“-Zeitung. Bevor sich das Kabinett damit befasse, müsse sich Scholz zunächst mit der CSU und der bayerischen Landesregierung einigen. Der Minister wolle sich nun am Freitag kommender Woche mit seinen Kollegen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen und zudem mit Verfassungsexperten über eine mögliche Öffnungsklausel beraten. Eine solche Klausel soll es Bayern ermöglichen, bei der Grundsteuer einen eigenen Weg zu gehen.
Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz‘ Gesetzentwurf schon im April verabschieden. Nach seinen Plänen sollen bei der Berechnung der Grundsteuer vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 02.05.2019