Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber entsetzt über EuGH-Urteil

 

Der EuGH in Luxemburg. (AP / Geert Vanden Wijngaert)

Die deutschen #Arbeitgeber haben mit scharfer Kritik auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur #Arbeitszeit reagiert.

Laut EuGH müssen die EU-Staaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kommentierte, die Entscheidung wirke wie aus der Zeit gefallen. Man sei gegen die Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen einer „Arbeitswelt 4.0“ könne man nicht mit mit einer „Arbeitszeiterfassung 1.0“ reagieren.

Die Richter in Luxemburg argumentieren, nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten sichergestellt und die entsprechenden EU-Richtlinien sowie die EU-Grundrechtecharta garantiert würden. Im konkreten Fall hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank geklagt.

[Rechtssache C-55/18]

Quelle: Deutschlandfunk vom 14.05.2019 


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